Geschäfstführerin der Behindertenwerkstatt kassiert hohes Gehalt - Duisburger CDU empört Correctiv lüftet Gehaltsaffäre in Duisburg

Duisburg · In Duisburg zeichnet sich eine Gehaltsaffäre bei den Behindertenwerkstätten ab. "CORRECTIV", ein Netzwerk investigativer Journalisten, hatte schon Ende 2017 darüber berichtet und legt nach:

Die Stadt Duisburg prüfe derzeit, ob das Gehalt der Chefin der Werkstätten für behinderte Menschen erheblich zu hoch ist. Nach einem Bericht der Rheinischen Post läge dem Aufsichtsrat des Unternehmens ein Gutachten vor, wonach die Geschäftsführerin Roselyne Rogg über mehrere Jahre hinweg bis zu 340 000 Euro jährlich bezogen habe. Angemessen seien für diese Position rund 120 000 bis 180 000 Euro. Das Unternehmen ist eine gemeinnützige GmbH, an der neben der Stadt (50 Prozent) die Lebenshilfe Duisburg und der Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte beteiligt sind.

Mit der Prüfung bestätige die Stadt einen CORRECTIV-Bericht vom Dezember 2017 mit nahezu gleichen Zahlen. CORRECTIV hatte berichtet, dass der Betrag, der seit langem an Rogg geht, bis zum Dreifachen über den Chefgehältern der entsprechenden Einrichtungen in den größeren Städten Düsseldorf und Essen liegen könnte.

Das Gutachten wurde unter der Führung des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Thomas Krützberg in Aufrag gegeben, der gleichzeitig Dezernent der Stadt Duisburg ist. Das Gehalt für Rogg, die 2010 nach Duisburg kam, war von seinem Vorgänger Reinhold Spaniel abgesegnet worden, der im letzten Herbst in den Ruhestand gegangen ist. Das Vorgehen Krützbergs sei mit Oberbürgermeister Sören Link (SPD) abgestimmt, bestätigte die Stadt der Rheinischen Post.

Über mögliche Konsequenzen verlautete zunächst nichts. Nach Informationen von CORRECTIV laufe der Geschäftsführer-Vertrag mit Rogg 2019 aus. Er müsse danach in den nächsten Monaten verlängert werden. Während die Stadt noch im letzten Jahr eine offizielle Auskunft über Roggs Gehalt mit dem Hinweis auf eine Verschwiegenheitsvereinbarung verweigert habe, hieße es jetzt dazu: "Allen Beteiligten ist an Transparenz und Aufklärung gelegen". In Düsseldorf und Essen sowie in anderen Großstädten würden die einschlägigen Gehälter anders als bisher in Duisburg auch im Internet veröffentlicht.

Die Duisburger CDU zeigt sich bestürzt über die Bezüge: "Ich bin irritiert, dass sowohl der Aufsichtsrat als auch die Gesellschafterversammlung einer gemeinnützigen, karitativ tätigen Gesellschaft ihrer Geschäftsführerin mehrfach exorbitante Gehaltssteigerungen bewilligt haben, zum Schluss offenbar auf rund 340.000 Euro per annum. Hier wurde wohl mehrfach das Gebot der Angemessenheit missachtet. Aber Gemeinnützigkeit verpflichtet genau dazu. Ganz abgesehen davon, dass der Werkstatt das zu viel gezahlte Geld bei der Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben zum Wohle der Behinderten jetzt fehlt." so Rainer Enzweiler, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat und ergänzt: "Die Nicht-Veröffentlichung des unangemessen hohen Gehaltes der Geschäftsführung der Werkstatt für Menschen mit Behinderung mag zwar legal gewesen sein, ist aber nicht legitim. Wenn das Gehalt - wie bei allen städtischen Gesellschaften üblich — veröffentlicht worden wäre, hätte die unangemessene Höhe der Bezüge mit großer Wahrscheinlichkeit schon früher zu öffentlicher Kritik geführt."

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Einrichtung stehe nun zu befürchten und das hätte steuerrechtliche Folgen.