Verkleidung darf am Steuer nicht behindern - Alkohol tabu Blas’ Obelix, blas’!

Jetzt sind sie wieder unterwegs. Die Clowns, Cowboys, Piraten und Gallier — in stabiler Rüstung, mit Augenklappe, breitkrempigem Stetson oder üppiger Perücke.

Foto: dpp

Zum fröhlichen Feiern ist das super — aber zum Autofahren sollte Obelix besser "abrüsten". Die Verkehrssicherheitsexperten vom "6. Sinn" warnen: "Sobald Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit durch Masken und starre unhandliche Kostüme am Steuer eingeschränkt werden, erhöht sich die Unfallgefahr erheblich. Außerdem kostet das Tragen einer Maske beim Autofahren bei einer Polizeikontrolle dem Autolenker ein Bußgeld. Das gilt übrigens auch für Radfahrer!"

Alkohol gehört bei vielen "Narren" zum Karneval wie das Kostüm. Aber wer Bier und Wein nicht widerstehen kann, hat sich mit dem ersten Schluck gegen sein Auto entschieden. Da hört der Spaß auf! Schon mit einem Alkoholgehalt von 0,25 mg pro Liter Atemluft (mehr als 0,5 Promille) ist der Führerschein für vier Wochen weg. Zusätzlich gibt's in Flensburg zwei Punkte und 500 Euro Bußgeld. Bei auffälliger Fahrweise und 1,1 Promille ist das sogar schon eine Straftat. Das heißt: Führerschein sofort weg, Geldstrafe und sieben Punkte, die fünf Jahre lang nicht gelöscht werden. Da kommt jede Taxi-Fahrt billiger und ist für alle sicherer.

Am günstigsten wird die Fahrt ins Vergnügen ohnehin immer noch mit Bus und Bahn. Dann endet die Party schlimmstenfalls mit einem mächtigen Kater — aber ohne böses Erwachen.

(autoreporter.net / Niederrhein Verlag GmbH)