Die neuen Regeln in den Testzentren Bürgertest: Wer muss zahlen?

Mönchengladbach · Seit heute gibt es neue Regeln in den Schnelltestzentren. Doch welche, ist den meisten unklar. Wer muss die 3 Euro für den Test bezahlen? Wer sind die Risikopatienten, die den Test kostenlos bekommen und wie weist man nach, einen Anspruch zu haben? Wir haben Oliver Dienst, Apotheker und Betreiber von drei Testzentren in Mönchengladbach, gefragt.

Die Bürokratie für die neuen Testregeln ist eine Zumutung für die Testzentren sagt Maxmo-Inhaber Oliver Dienst. Maxmo betreibt in Mönchengladbach drei Schnelltestzentren.

Foto: Oliver Dienst

Wie es weiter geht mit den Corona-Tests war bis zum Schluss quasi geheime Kommandosache und so manch einer erlebte heute eine Überraschung beim Besuch „seines“ Testzentrums – wenn das nämlich möglichwerweise gar nicht mehr da war. „Mit den neuen Bestimmungen für die Testzentren geht soviel Bürokratie einher, dass es eine Zumutung ist“, sagt Oliver Dienst, der in Mönchengladbach neben den Maxmo-Apotheken auch drei Testzentren betreibt. Dazu ist für die Bürger*innen vieles unklar, zum Beispiel, wer eigentlich die Risikopatienten sind, die den Bürgertest nach wie vor kostenlos bekommen. „Das wurde in den Medien schon ein paar Mal missverständlich kommuniziert“, sagt Dienst, der die Regeln ausführlich studiert hat. So seien erstaunlicherweise zum Beispiel Patienten mit Atemwegserkrankungen wie COPD oder mit Krebs überhaupt nicht erwähnt. Ob die dann tatsächlich keine Ansprüche hätten, bleibe abzuwarten.

Explizit erwähnt werden dagegen Kinder unter fünf Jahren (mit Kinderausweis) und Schwangere (mit Mutterpass). Beide haben, ebenso, wie Menschen, die an einer Impfstudie teilnehmen (mit Bescheinigung des jeweiligen Instituts) und Patienten, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können (Bescheinigung des Arztes), einen Anspruch auf den kostenlosen Bürgertest. Auch nicht bezahlen muss, wer sich nach überstandener Coroaerkrankung „frei testen“ möchte (dazu muss ein mindestens 5 Tage alter positiver PCR-Test vorgelegt werden).

Richtig skurril wird es bei Menschen, die mit Coronapositiven im selben Haushalt leben. Die nämlich brauchen für den kostenlosen Test eine Bescheinigung des besagten „Positiven“ plus einen Nachweis, dass sie die selbe Adresse haben.

Ebenfalls kostenlos testen lassen können sich Menschen mit Behinderungen und deren Betreuer*innen und pflegende Angehörige (Ebenfalls mit Nachweis). Auch Besucher*innen von Krankenhäusern können sich ohne Gebühr testen lassen. Dafür müssen sie aber bei jedem Besuch von Neuem ein Formular der jeweiligen Einrichtung mitbringen, das jedes Mal ausgefüllt werden muss. „Ein bürokratischer Aufwand ohne Ende“, kritisiert Oliver Dienst, zumal die ganzen Bescheinigungen auch für Stichprobenkontrollen gesammelt werden müssen. „Weil das alles schon so viel Aufwand ist, machen wir nur Kartenzahlung“, so Dienst, man könne nicht auch noch eine Extra-Buchhaltung und Kasse mit Wechselgeld einrichten.

Bei Einrichtungen, wie etwa den Caritas Pflegeheimen, wird der Test für Besucher nach wie vor vor Ort angeboten. „Das kann aber nicht jede Einrichtung leisten“, so Caritas-Geschäftsführer  Frank Polixa.

Doch nun zu den 3-Euro-Kandidaten: Wer eine Veranstaltung oder ein privates Fest besuchen möchte oder die Corona-Warn-App auf Rot stehen hat, kann den Bürgertest für 3 Euro in Anspruch nehmen. Dafür muss er zum Beispiel das Fußball- oder Konzertticket vorzeigen oder etwa die Einladung zur Hochzeit... Wer sich einfach nur so testen lassen möchte oder weil er eine Reise plant, kommt mit 3 Euro nicht hin. Hier wird mehr fällig: In der Regel 11,50 Euro sagt Oliver Dienst.

Ob die Gebühren vom Land bezuschusst werden, stand zum Redaktionsschluss, am Freitag, noch nicht fest.