„Leider hat eine aktuelle Untersuchung der Bausubstanz durch Statiker und andere Sachverständige ergeben, dass dieser Plan nicht haltbar ist. Die Eingriffe ins Gebäude sind so massiv, dass allein die Lärm- und Staubentwicklung einen gastronomischen Betrieb in der Bauphase unmöglich macht. Wir bedauern das sehr, aber in historischen Gebäuden ist man nie vor Überraschungen sicher.“
Marcus Beyer betont, dass bis zum Beginn der Arbeiten ein sicherer Betrieb des Hauses in Bezug auf die statischen Gegebenheiten gewährleistet sei und weiterhin alle regelmäßigen Prüfungen und üblichen Reparaturen stattfänden. Der Pächter des Stadtwaldhauses, Helmut Lang, habe gegenüber der Verwaltung deutlich gemacht, dass eine Schließzeit von geschätzten 18 Monaten wirtschaftlich für ihn nicht darstellbar sei. Deshalb werde er seinen Betrieb nach eigenem Bekunden zum 31. Dezember 2027 endgültig einstellen müssen und auch nach einer Sanierung nicht mehr als Pächter zur Verfügung stehen. Bis zum 31. Dezember 2027 würden die Gastronomie, der Biergarten und alle Veranstaltungen „uneingeschränkt und ungestört“ weiterlaufen, für die Gäste werde sich bis zum letzten Tag nichts ändern, betont Helmut Lang.
Das Zentrale Gebäudemanagement (ZGM) der Stadt Krefeld hat die Sanierung seit 2023 sukzessive umgesetzt und bislang weitgehend im laufenden Betrieb bewältigt. „Auch die jetzt anstehenden Maßnahmen waren im ursprünglichen Sanierungskonzept anders geplant“, erklärt ZGM-Leiterin Astrid Schüßler. „Wir sind davon ausgegangen, dass kleinere Eingriffe in die Bausubstanz ausreichen. Doch die genauere Untersuchung des Bauwerks, die erst durch manuelle Öffnungen der betroffenen Bereiche erfolgen konnte, hat ergeben, dass die Schäden deutlich gravierender sind als angenommen, so dass die dortige Sanierung länger dauert. Hinzu kommt der Ersatz aller technischen Anlagen.“ Somit sei klargeworden, dass eine Sanierung im laufenden Betrieb nicht mehr umsetzbar sei. Als Gründe werden unter anderem dann nicht mehr nutzbare Fluchtwege, Beeinträchtigungen des Brandschutzes, notwendige Sperrungen der WC-Anlagen und die massive Entwicklung von Lärm und Staub genannt.
Der weitere Zeitplan für die Sanierung, den die Politik nun mit einem Dringlichkeitsbeschluss festlegt, sieht so aus: Bis Ende 2026 ruhen die Sanierungsarbeiten, und der Betrieb des Hauses läuft normal weiter. Danach folgt, wie vereinbart, eine dreimonatige Schließzeit bis Ende März 2027, insbesondere für Dacharbeiten. Von April bis Dezember 2027 sind das Haus und der Biergarten weiterhin uneingeschränkt nutzbar. Nach der Räumung durch den Pächter beginnt dann im April 2028 die Grundsanierung bei kompletter Schließung des Hauses. Die Bauphase soll laut Plan rund 18 Monate dauern. Ziel der Verwaltung sei es, einen Biergartenbetrieb in den Sommern 2028 und 2029 dennoch zu ermöglichen.