Fall Mondrian US-Gericht weist Klage ab

Krefeld · Im Fall von vier Mondrian-Gemälden, die sich im Besitz der Stadt Krefeld befinden, hat das zuständige Gericht in den USA die Klage auf Herausgabe der Bilder abgewiesen.

Um diese vier Gemälde des niederländischen Künstlers Piet Mondrian (1872-1944) ist ein Rechtsstreit entbrannt.

Foto: Stadt Krefeld/Andreas Bischof

Im Mai 2018 hatte der „Elizabeth ­McManus Holtzman Irrevocable Trust“ als Rechtsnachfolger des niederländischen Künstlers Piet Mondrian erstmals Ansprüche auf Rückgabe der vier Arbeiten sowie auf Schadenersatz in Bezug auf vier weitere Werke Mondrians geltend gemacht. Die Bilder waren 1950 in Krefeld aufgefunden worden. Für den Fall der Verweigerung hatte der Trust angedroht, in Deutschland Klage auf Herausgabe zu erheben. Von diesem Vorhaben wurde jedoch Abstand genommen. Stattdessen versucht der Trust, Ansprüche in den USA durchzusetzen und hatte 2022 Klage beim United States District Court for the District of Columbia erhoben.

In der ersten Stufe des Verfahrens hatte das Gericht darüber zu befinden, ob die Klage in den USA zugelassen wird, und hat nun dagegen entschieden. Mit Entscheidung vom 30. September erklärte das Gericht, ein Klageverfahren in den USA gegen die Stadt Krefeld sei nicht zulässig, weil keine völkerrechtswidrige Enteignung der Bilder vorliegt.

Dies gilt nach Auffassung des Gerichts selbst dann, wenn man zugunsten der Kläger annähme, dass sie sämtliche Tatsachenbehauptungen in ihrer Klage beweisen könnten. Die Klage des Elizabeth McManus Holtzman Irrevocable Trust wurde deshalb abgewiesen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, und die Gegenseite kann innerhalb von dreißig Tagen Berufung einlegen.

Die Stadt Krefeld hatte die Klage in den USA stets für unzulässig gehalten. Die streitgegenständlichen Mondrian-Gemälde befinden sich in Deutschland, so dass der Streit in Deutschland entschieden werden muss.

„Das Urteil bestätigt uns in der Auffassung, die wir in den vergangenen Jahren konsequent vertreten haben“, betont Oberbürgermeister Frank Meyer. „Das Gericht hat die Klage in den USA für nicht zulässig erklärt und unsere Position gestützt.“