Rechtsanspruch eingelöst Ganztag für i-Dötzchen

Krefeld · Am 1. August rücken die ersten Erstklässler ein, die einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung haben. Die Stadt wird den Anspruch trotz knapper Kassen einlösen.

Stadtdirektor Markus Schön und Schulamtsleiterin Ellen Schönen können Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für i-Dötzchen erfüllen. Darüber hinaus sollen alle Grundschüler einen OGS-Platz erhalten, so sie ihn benötigen.

Foto: Stadt Krefeld

„Das Geld müssen wir zusammenkratzen“, moniert Markus Schön angesichts der prekären Finanzlage der Stadt. Dennoch ist der Stadtdirektor entschlossen, den Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung, der zum Schuljahr 2026/27 für alle i-Dötzchen erstmals greift, an den Offenen Ganztagsschulen auch einzulösen: „Wir sind guten Mutes, den Rechtsanspruch zum 1. August erfüllen zu können“. Dieser Rechtsanspruch wird jedes Schuljahr um die dann nächste Jahrgangsstufe erweitert.

Die Grundlagen dafür hat die Stadt schon seit Jahren gelegt. „Seit dem Schuljahr 2018/19 bauen wir den Offenen Ganztag jährlich um 15 Gruppen aus“, unterstreicht Ellen Schönen, Leiterin des Schulamtes. Seitdem sind die Ganztagsplätze von ursprünglich 3.058 auf nunmehr 5.862 Plätze gestiegen. Damit deckt die Stadt mittlerweile 64 Prozent des Bedarfs ab.

Das Ziel ist anspruchsvoller. Künftig sollen 80 Prozent aller Grundschüler einen Ganztagsplatz finden. Dies würde den voraussichtlichen Bedarf abdecken.

Aktuell ergibt sich nur eine kleine Lücke zwischen Bedarf und Einlösung. Der derzeitige Bedarf liegt bei 67 Prozent. Um auch diese aktuelle Lücke zu überbrücken, denken die Verantwortlichen im Schulamt an eine leichte Erhöhung der Gruppenstärke um maximal zwei Kinder, falls nötig.

Ebenfalls wird für Schulen, die eine Mittagsverpflegung noch nicht umfassend anbieten können, eine Kurzzeitbetreuung bis 14 Uhr ins Auge gefasst. Dies wird aber nach Erfahrung der Schulplaner gar nicht nötig sein.

Sorgen bereitet Markus Schön die Finanzierung. „Die Hälfte der Betriebskosten muss die Kommune tragen“, stöhnt der Stadtdirektor, „das ist nicht akzeptabel“.

Denn der Anspruch wird von den höheren Instanzen formuliert, die Kosten aber auf die Kommunen abgewälzt, die selbst über klamme Kassen klagen. Überdies würde in NRW ein regelndes Gesetz bezüglich Finanzierung und Ordnungsrahmen seitens des Landes fehlen. Deshalb hat sich Krefeld einer Klage mehrerer NRW-Städte bei den Verwaltungsgerichten angeschlossen. Wann diese ein Urteil fällen, sei aber derzeit noch nicht abzusehen.