Kreis Viersen. Am Venekotensee wie auch an vielen anderen Seen im Kreis herrscht striktes Badeverbot. Mit dem Strandbad Heidweiher in Schwalmtal gibt es nur einen ausgewiesenen Badesee im Kreis und damit die Möglichkeit das kühle Nass zu genießen. Denn an vielen Seen im Kreisgebiet, die oft im Naturschutzgebiet liegen, gilt ein Uferbetretungsverbot – was soviel heißt wie: Schwimmer müssen draußen bleiben! Auch am Dahmensee in Brüggen kam es in den vergangenen Tagen durch Feierwütige zu unschönen Szenen, wie die Gemeinde Brüggen bekannt gab. Diesbezüglich verweist die Gemeinde auch auf das Uferbetretungsverbot.
Ehemalige Strandbäder gab es früher am Poelvensee und Hinsbecker Bruch, doch die sind mittlerweile geschlossen. Auch am De-Witt-See gibt es eine Badestelle, doch eine Badeaufsicht? Fehlanzeige! Das Baden ist nur auf eigene Gefahr möglich. Dass diese Gefahr nicht zu unterschätzen ist, zeigt der Fall des kleinen Jungen, der fast im Venekotensee ertrunken wäre. Das Badeverbot wird immer wieder missachtet.
„Flüsse, Seen oder Kanäle sind nach wie vor die größten Gefahrenquellen. Nur vergleichsweise wenige Gewässerstellen werden von Rettungsschwimmern bewacht. Das Risiko, dort zu ertrinken, ist deshalb um ein Vielfaches höher als an Küsten oder in Bädern“, beschreibt Achim Haag, Präsident der Wasserretter, die Gefahrenlage.