Diesen Anträgen ist entsprochen worden.
Nachdem nunmehr alle Beschuldigten innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von der ihnen eröffneten Möglichkeit der Einlegung eines Einspruchs gegen den Strafbefehl Gebrauch gemacht haben, wird die Klärung des Sachverhaltes nach den einschlägigen Regelungen der Strafprozessordnung voraussichtlich im Rahmen einer gerichtlichen Hauptverhandlung erfolgen.
Eigentlich wollten Staatsanwaltschaft und Polizei Krefeld zu den Ergebnissen der Ermittlungen zu dem Brandgeschehen in der kommenden Woche im Zuge einer Pressekonferenz über den Sachverhalt berichten. Diese PK wird nun zunächst zurückgestellt. Die darin zu erörternden Fragen könnten nicht ausschließbar auch Gegenstand der gerichtlichen Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung seien, der durch eine Pressekonferenz nicht vorgegriffen werden soll.