Etat für das Haushaltsjahr 2026 Es fehlen 30 Millionen Euro

Stadt Willich · Dr. Raimund Berg hat am Mittwochabend im Stadtrat den Etat für das Haushaltsjahr 2026 eingebracht.

Haben am Mittwochabend im Stadtrat den Etat für das Haushaltsjahr 2026 eingebracht: Kämmerer Dr. Raimund Berg (links) und Wolfgang Greuel, Finanzbuchhaltung und der Stadtkasse. Foto: Stadt Willich

Foto: Stadt Willich

Der Kämmerers hatte im Ratssaal das Wort: Finanzchef Dr. Raimund Berg hat am Mittwochabend im Stadtrat den Etat für das Haushaltsjahr 2026 eingebracht, den er am Vormittag gemeinsam mit dem Leiter der Finanzbuchhaltung und der Stadtkasse, Wolfgang Greuel, der Presse vorgestellt und erläutert hatte.

Einige wesentliche und von Berg präsentierte Eckpunkte im Überblick:

• Ordentliche Erträge 191,42 Mio. € (- 4,27 Mio.€)

• Ordentliche Aufwendungen 230,65 Mio. € (+13,05 Mio. €)

• Finanzergebnis 5,09 Mio. € (+0,05 Mio. €)

• Globaler Minderaufwand 4,61 Mio. € (+0,26 Mio. €)

• Jahresfehlbetrag -29,53 Mio. € (- 17,13 Mio. €)

Abweichungen größer als eine Million:

• Personalaufwendungen 2026: 56 520 642 (+3 149 841)

Versorgungsaufwendungen 2026: 5 240 823 (+1.137.658)

Transferaufwendungen 2026: 89 366 690 (+6.625.639),

davon Kreisumlage 2026: 39 867 000 (+ 4.182.281)

Investive Schwerpunkte:

• Schulen und Sportanlagen 11,9 Mio

• Straßen 5,5 Mio.

• Tageseinrichtungen 3 Mio.

• De Bütt 3 Mio.

• Feuerwehr/Rettungsdienst 2,7 Mio.

• Grundstücke 6,5 Mio.

In Sachen Veränderung des Investitionsverhaltens stellte Kämmerer Berg unter anderem darauf ab, dass es zu einer Fokussierung auf Investitionen kommen müsse, die von besonderem wirtschaftlichem Vorteil oder eben zur Pflichtenerfüllung notwendig seien; als Beispiele nannte er hier die Bereiche Brandschutz und den Ganztagsausbau Schulen. Der Erwerb von Grundstücken zur Schaffung zusätzlicher Wohnbebauungsmöglichkeiten stehe unverändert auf der Agenda.

Es müsse allerdings zu einer Senkung der Kosten in Sachen Bewirtschaftung und Unterhaltung der städtischen Gebäude kommen – generell müssten Standards in Blick auf mögliche Reduzierungen auf den Prüfstand.

Dass die finanzielle Entwicklung der Stadt im Laufe der letzten Jahre keine erfreuliche ist, kann man auch an der Entwicklung des sogenannten Finanzierungssaldos sehen: Dieser beschreibt die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben pro Einwohner aufs Jahr, nicht zu verwechseln mit der Pro-Kopf-Verschuldung, die bundesweit Ende 2024 laut Statistischem Bundesamt bei 30 062 Euro lag: Der Saldo also lag 2024 in der Stadt Willich noch bei 79,4 Euro (Vergleich NRW: 346,2), 2025 schon bei 369 Euro (NRW 527), die Prognose für den vorgestellten Plan 2026 nun bei 596 Euro (Land: 666) – die Kurve zeigt also steil bergauf.

Laut Haushaltsplanung sollte der Haushalt 2025 mit einem Defizit von rund 12,4 Mio. Euro abschließen, aktuell wird bei den Steuererträgen (Planansatz 125,4 Mio.) Euro eine Verschlechterung von rund 16 Millionen erwartet - Mindererträge im Bereich der Gewerbesteuer (rund 14,5 Mio. Euro), erhebliche Mehraufwendungen bei den Transferaufwendungen und der Kreisumlage sind einige der Ursachen. Nach derzeitigem Stand wird mit einem Jahresergebnis von 18,3 Mio. Euro Minus gerechnet, also eine Verschlechterung gegenüber dem Plan von rund 6 Mio. Euro.

Berg erläuterte, dass die Frage, ob die Stadt in die Haushalts-

sicherung müsse, sicherlich angesichts der aktuellen Zahlen viele beschäftige. Es sei allerdings offensichtlich, dass ein auf mehrere Jahre angelegtes Sanierungskonzept notwendig sei. „Sollten die Regeln des Haushaltsanierungskonzeptes greifen, müssten wir innerhalb von zehn Jahren wieder einen ausgeglichenen Haushalt erreichen.“ Hierfür sei ein auf die Stadt Willich angepasstes individuelles Sanierungskonzept nötig, dass durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden müsste. Berg: „Dabei muss eines klar sein: Ein Haushaltsanierungskonzept bedeutet weder die völlige Streichung der freiwilligen Maßnahmen und Zuschüsse noch der Verzicht auf politische Gestaltungsmöglichkeiten. Und auch nicht exorbitante Steuererhöhungen. Aber: Wir benötigen einen genehmigungsfähigen Plan aus der Haushaltsmisere! Ausgabenseitig werden niedrigere Standards, teilweise Streichung von freiwilligen Leistungen aber auch Optimierung der Pflichtleistungserbringung langfristig einen wichtigen

Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.“

Das weitere Prozedere: Traditionell nimmt der Stadtrat den Entwurf der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr und die mittelfristige Finanzplanung bei der Einbringung nur zur Kenntnis; die weitere Beratung erfolgt dann in Fachausschüssen respektive im Hauptausschuss, die Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Stadtrates im kommenden Jahr erfolgen.