Seit der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) haben Kommunen erweiterte Handlungsspielräume bei Anordnungen im Straßenverkehr. Neben der Leichtigkeit des Verkehrs können nun auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit sowie der städtebaulichen Entwicklung stärker berücksichtigt werden. Dadurch ist es möglich, in mehr Fällen Tempo 30 anzuordnen. Demnach soll Tempo 30 unter anderem an hochfrequentierten Schulwegen auch im Zuge von klassifizierten Straßen der Regelfall sein.
In Hinsbeck wurden auf der Wankumer Straße, dem Markt und der Hauptstraße im Rahmen des Mobilitätskonzeptes sowie der Schulwegsicherung Tempo-30-Regelungen eingeführt. Die Maßnahme ist dort bereits umgesetzt worden. Die Wankumer Straße gilt gemäß Schulwegplan – erstellt in Zusammenarbeit mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde – als stark frequentierter Schulweg der KGS Hinsbeck. Dort befindet sich zudem eine Hol- und Bringzone. Eine Elternumfrage bestätigt, dass die Mehrheit der Schüler über die Wankumer Straße und den Markt zur Schule gelangt.
Ein weiterer Grund für die Geschwindigkeitsreduzierung ist der vorhandene Fußgängerüberweg auf einer Gefällestrecke, an dem Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit häufig nicht ausreichend reduzieren. Da insbesondere Schulkinder diesen Überweg nutzen und Geschwindigkeiten noch nicht verlässlich einschätzen können, wird Tempo 30 als wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit bewertet. Die Regelung erstreckt sich auf die Wankumer Straße und den Markt. Aufgrund bereits bestehender Tempo-30-Abschnitte im Bereich der Landstraße wird die Geschwindigkeitsbegrenzung im Sinne der sogenannten Lückenschlussregelung auch auf die Hauptstraße ausgeweitet.
In Breyell betrifft die Maßnahme den Bereich rund um die Gesamtschule an der Von-Waldois-Straße. Der stark frequentierte Schulweg verläuft über die Schaager Straße sowie die Lobbericher Straße (L29) bis zu den beidseitigen Bushaltestellen unter der Autobahnbrücke. Durch die geplante Einrichtung von Tempo 30 auf diesem Abschnitt wird ein sichererer Schulweg sowie eine sichere Querung des Fußgängerüberweges wirksam unterstützt. Diese Ausweitung der Geschwindigkeitsreduzierung war zum Zeitpunkt der damaligen Einrichtung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen noch nicht möglich. Die Umsetzung der neuen Regelung in diesem Bereich ist vorgesehen und erfolgt in einem nächsten Schritt.
Um die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, sollen die Anordnungen von Tempo 30 auf den ausgewiesenen Schulwegen auf die Öffnungszeiten der schützenswerten Einrichtungen beschränkt werden (montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr). Die Ausweitungen der bisherigen Tempo-30-Regelungen im Sinne des Lückenschlusses sind hingegen nicht zeitlich beschränkt.
Die Stadt Nettetal kündigt an, auch künftig an geeigneten Stellen von den neuen Möglichkeiten der StVO Gebrauch zu machen. Eine vermehrte Beschilderung lasse sich dabei nicht vermeiden, da Tempo 30 bislang nicht als innerörtliche Regelgeschwindigkeit eingeführt werden darf. In diesem Fall müsste nur auf geeigneten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 ausgewiesen werden. Nettetal unterstützt daher die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, die sich – ebenso wie das Umweltbundesamt – für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften einsetzt.