Wieder Ärger auf dem Lambert-Gelände Hallo, wie war das mit dem Naturschutz?!

Giesenkirchen · Gegen die Schaffung neuer Kitas und Spielplätze hat niemand etwas. Aber muss dafür eine Naturschutzzone geopfert werden? Und ist es legitim, dafür einen verabschiedeten Bebauungsplan anzupassen? Grüne-Bürgermeister Hajo Siemes findet: Nein!

Ernsthaft, hier soll sich die Natur frei entfalten, hier sollen Vögel brüten – auf einem Spielplatz? Die Stadt hat jedenfalls „keine natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken“.

Foto: privat

Ärger hat’s auf dem Lambert-Gelände in Giesenkirchen schon 2013 gegeben. Da wurde die zuvor als „Schutzfläche für Natur und Vögel“ ausgewiesene Obstwiese – im städtischen Bebauungsplan als P2 und P3 definiert – vom damaligen Eigentümer widerrechtlich gerodet. Dabei war, durch Hajo Siemes, heute Bürgermeister und Ratsherr der Grünen, damals Mitglied der Bezirksvertretung Ost, den Nabu Mönchengladbach und engagierte Bürger, erst 2010 durchgesetzt worden, dass im Bebauungsplan für das Lambertgelände steht, dass zwei Planflächen ( besagte P2 und P3) dauerhaft zu schützen sind. Wörtlich heißt es: „Zum Schutz von Brutvögeln ist die Fläche durch Einzäunung vor öffentlicher Nutzung zu schützen“. Dass bereits die Rodung 2013 „gegen den §3 (Maßnahmen zum Artenschutz) (...) und gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstoßen“ hat, hat Hajo Siemes schriftlich von der Stadt. Und ein weiteres Schreiben vom Mai 2020, in dem die Verwaltung versichert, dass die Parzellen P2 und P 3 nach Ende der Bauphase endgültig nach den Vorgaben des Pflanzkonzeptes durchgeführt und zudem durch einen Zaun geschützt würden.

Ein Jahr später: Hajo Siemes steht vor einem Zaun. Der schützt aber nicht die Natur, der begrenzt den Spielplatz eines Kindergartens. Empört wendet sich Hajo Siemes an die Stadt. „Die Verwaltung muss erklären, mit welcher Begründung der Bau der Außenanlage an dieser Stelle genehmigt oder zugelassen wurde“, sagt er und betont: „Mir geht es nicht darum, ein Außengelände für einen Kindergarten zu verhindern. Es ist aber nicht nachzuvollziehen, dass massive Eingriffe in den Naturschutz und gegen Festsetzungen im Bebauungsplan einfach so hingenommen werden.“

Bei der Stadt sieht man das anders. „Die Kindertagesstätte Pfarrer-Kamp-Weg 46 und die damit verbundenen Außenflächen wurde im Rahmen der Kitaoffensive seitens des Fachbereiches Bauordnung und Denkmalschutz am 15.7.2019 genehmigt“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Die genehmigte Planung entspreche den Festsetzungen des Bebauungsplanes und halte die öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein. Eine Ratsbeteiligung sei innerhalb eines Baugenehmigungsverfahren nicht vorgesehen. „Auswirkungen für den Artenschutz“, heißt es weiter, „wurden bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahr 2009 bewertet. Eine Betroffenheit von geschützten Arten wurde verneint.“ Die Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Kita geplant war, ist in der Erklärung nicht berücksichtigt.

Immerhin: In der Baugenehmigung ist laut Stadt aufgenommen worden, „dass weitere bauliche Anlagen unzulässig sind.“ Mehr Wippen, Klettergerüste & Co. soll es also nicht geben. Aber ist das „Naturschutz“ genug? Wo ist der Ornithologe, der den Vögeln erklärt: „Das sind nur Kinder, die spielen, baut euer Nest halt auf der Rutsche, ist doch mal was anderes!“ Denn dass durch den Spielplatz zum Teil unter Schutz stehende Vogelarten verdrängt werden, steht für Hajo Siemes außer Frage. „Der NABU hat in einer Ornithologischen Bestandsaufnahme im Mai 2008 festgestellt, dass unter anderem Buchfink, Blaumeise, Turteltaube, Gimpel, Klappergrasmücke und Mäusebussard im Plangebiet vorkommen.“

Sein Vorschlag, den Spielplatz auf die Fläche zu verlegen, wo jetzt der Parkplatz ist, wird kaum fruchten. Diese Fläche ist nämlich im Bebauungsplan für Stellplätze und Carports festgesetzt, wie die Stadt erklärt. Da klappt es also mit der „Festsetzung“. Aber wie war das noch mit dem Naturschutz?