In Mini-Kreisverkehr gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie in „großen“ Kreisverkehren. Insbesondere dürfen Verkehrsteilnehmer den gekennzeichneten Mittelkreis nicht befahren.
Fahrzeuge, die wegen ihrer Größe sonst den Kreisverkehr nicht durchqueren könnten, dürfen die Mittelinsel überfahren. Dabei müssen die Fahrer besonders aufmerksam sein und Gefahrensituationen vermeiden. Betroffen von dieser Ausnahme sind insbesondere Busse und große Lkw.
Beleuchtung soll verbessert werden
Die Stadt Viersen teilt ergänzend mit, dass im nächsten Ausbauschritt die Beleuchtung des Mini-Kreisverkehrs verbessert werden soll. Dieser Ausbauschritt wird erfolgen, sobald der städtische Haushalt 2015 genehmigt ist und damit die für die Arbeiten erforderlichen Finanzmittel bereitstehen.