Die CDU im Kreis Viersen kritisiert die rot-grüne Landesregierung „Das ist einfach unfair“

Die Erhöhung der Grunderwerbssteuer: Ein Schlag ins Gesicht für junge Häuslebauer. Der Kommunal-Soli: Beschädigt das politische Verhältnis zum Sparen. Das Landesjagdgesetz: An den Bedürfnissen vorbei.

Michael Aach, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, und die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Stefan Berger und Dr. Marcus Optendrenk (v.l.) kritisieren die Landesregierung wegen des Kommunal-Soli, der Grunderwerbssteuer und dem Landesjagdgesetz.

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Die Kreis-CDU wirft dem Land vor, bei den Bürgern im Kreis Viersen abzukassieren. Besonders die rot-grüne Landesregierung bekommt ihr Fett weg.

Kreis Viersen (due).

860.000 Euro zahlt Kempen. 317.000 Euro Willich. Gemeint ist der so genannte „Kommunal-Soli“, der Beitrag, den Städte und Gemeinden mit einer hohen Steuerkraft an das Land NRW zahlen muss, das dieses wiederum an die Städte und Gemeinden verteilt, die besonders strukturschwach sind. „Konkret bedeutet dass, das der Bürger im Kreis Viersen für die schlechte Haushaltspolitik in Oberhausen zahlen muss“, beschwert sich der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Berger.

Nicht das Solidaritätsprinzip an sich sei schlecht, so sein Parteikollege, Landtagsabgeordneter Dr. Marcus Optendrenk, sondern vielmehr die für den Kommunal-Soli angewandten Berechnungsgrößen. Welche Städte und Gemeinden nämlich in den Topf einzahlen, und welche Geld daraus erhalten, wird einzig und allein anhand der Steuerkraft bestimmt. „Das auch die Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit engen Haushalten planen müssen, wird in dem Konzept ausgeklammert“, so Optendrenk. „Das Problem ist, dass Sparen nicht belohnt, sondern bestraft wird. Der Kommunal-Soli ist unfair“, meint Dr. Berger. Denn neben dem Kommunal-Soli müssen Kempen und Willich auch in die Kreisumlage zahlen.

Übrigens: Unterstützung aus dem Kommunal-Soli erhält im Kreis Viersen keine einzige Stadt. Dazu geht es Viersen, Nettetal oder der Gemeinde Schwalmtal nicht „schlecht genug“. Sie zahlen aber auch nichts in den kommunalen Umverteilungstopf ein, da ihre Steuerkraft den Schwellenwert nicht übersteigt.

Ein weiterer Kritikpunkt an der Landesregierung ist die für den 1. Januar beschlossene Erhöhung der Grunderwerbssteuer von fünf auf 6,5 Prozent.

(Report Anzeigenblatt)