Dieses ist telefonisch erreichbar unter der Nummer 030 187030–0.
Seit 2012 hatte der Rhein-Kreis Neuss die Aufgaben der damals 14 Ausgleichsämter in NRW übernommen. Grundlage für die Arbeit war unter anderem das Lastenausgleichsgesetz für die Entschädigung von Verlusten, die durch Vertreibungen und Zerstörungen der Kriegs- und Nachkriegszeit eingetreten waren. Mittlerweile ist der Lastenausgleich als Teil der deutsch-deutschen Nachkriegsgeschichte weitgehend abgeschlossen, so dass nur noch wenige Fälle vom Bundesausgleichsamt übernommen werden müssen.