Dabei kam es zu nicht hinnehmbaren Messergebnissen.
Ein junger VW-Fahrer durchfuhr die Messstelle mit 137 Stundenkilometern. Auf der Messstrecke, die außerhalb geschlossener Ortschaft liegt, gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Bei der festgestellten Überschreitung von 87 km/h erwarten den Fahrer eine Geldstrafe von mindestens 600 Euro, zwei Punkte und ein mehrmonatiges Fahrverbot. Der Bremsweg liegt bei einer solch überhöhten Geschwindigkeit bei über 180 Metern. Selbst bei einer professionellen Gefahrenbremsung kommt ein Fahrzeug erst nach über 90 Metern zum stehen.
Zwei weitere Fahrzeuge wurden mit 100 bzw. 84 km/h gemessen. Auch hier können die jeweiligen Fahrer mit angemessen Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten rechnen.
Die Kontrollen auf der L 473 und im weiteren Verlauf der Straße "Zum Logport" werden fortgeführt.