Technik hat laut DVG funktioniert

Duisburg · Nachdem es am 3. April gegen 15.20 Uhr im Bereich des U-Bahnhofes „Auf dem Damm“ einen U-Bahn-Unfall gegeben hatte, wurde zügig untersucht, weshalb es zu dem Auffahrunfall kommen konnte.

Auch auf der Straße hilft das Zugsicherungssystem den Fahrern bei Geschwindigkeiten über 70 Stundenkilometern.

Foto: Archiv

Die Ermittlungen zur Unfallursache durch die DVG brachten jetzt erste Erkenntnisse. Demnach hat das Zugsicherungssystem, das innerhalb des Tunnels den Betriebsablauf überwacht funktioniert. Dieses gilt laut DVG nicht als Ursache für den Unfall.

Die DVG stellt den Verlauf so dar: Im U-Bahnhof „Auf dem Damm“ stand zum Unfallzeitpunkt eine Bahn für den Fahrgastwechsel. Eine nachfolgende Straßenbahn hat auf die Einfahrt in den Bahnhof gewartet, es handelte sich dabei um eine Betriebsfahrt ohne Fahrgäste: Aufgrund einer Störung des Kommunikationsmoduls war bei diesem Fahrzeug der Datentransfer mit der Zugsicherungstechnik unterbrochen. In solchen Fällen sieht die Zugsicherungstechnik automatisch vor, dass nachfolgende Fahrzeuge in die manuelle Steuerung übergeben werden. Diese Übergabe auf manuelle Steuerung sei auch bei der dann folgenden Straßenbahn eingeleitet worden, die letztendlich auf die stehende Betriebsfahrt auffuhr. Diese manuelle Betriebsart, bei der das Fahrzeug manuell vom Fahrer gesteuert werden muss, wird dem Fahrer angezeigt und muss von ihm per Tastendruck bestätigt werden. In diesem Störungsbetrieb darf der Fahrer dann noch maximal 40 Stundenkilometer fahren, wie die DVG auf telefonische Nachfrage mitteilte. Bei dieser Geschwindigkeit beträgt der Bremsweg bei Straßenbahnen rund 27 Meter, erläuterte die DVG. Die Frage stellt sich also, ob der Fahrer der Bahn überhaupt rechtzeitig halten konnte.

Dies wird sicherlich bei den weiteren Ermittlungen durch Polizei und Sachverständigen zu den Begleitumständen zur Unfallursache eine Rolle spielen.

(Niederrhein Verlag GmbH)