Innerhalb von zwei Wochen müssen sich die Beteiligten nun zu den Terminen äußern. Bis Februar 2018 wären zunächst 23 Verhandlungstage vorgesehen. Als Verhandlungsort dient das Düsseldorfer Kongresszentrum.
Das Interesse der Öffentlichkeit wird sicherlich groß sein. Allmählich lastet Zeitdruck auf dem Verfahren. Ein erstinstanzliches Urteil muss bis spätestens 27. Juli 2020 vorliegen, anderenfalls verjähren die vorgeworfenen Taten.
Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters, die sich für fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung verantworten müssen. Beim Technofestival in Duisburg kamen vor sieben Jahren 21 Menschen ums Leben und über 600 Menschen wurden verletzt.