In den jeweiligen Rathäusern der Gemeinden entlang der über 200 Kilometer langen Leitungstrasse sowie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf werden vom 18. September bis zum 17. Oktober die Planungen offengelegt. Argumente gegen die Pipeline müssen dann bis spätestens zum 2. November 2017 schriftlich eingereicht werden. Nur wer eine solche Einwendung hinterlegt hat, kann nach Abschluss des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen.
Die Trasse für die Fernleitung — durch die ein Meter durchmessenden und lediglich einen weiteren Meter tief verlegten Rohre wird das Gas mit 100 Atmosphären Druck gepresst — ist hoch umstritten, da sie in mehreren Gemeinden dicht an Wohngebieten entlang führen soll. Einem Gutachten der Bundesanstalt für Materialsicherheit und -prüfung zufolge, bestehen jedoch bei einer Havarie für Menschen in einem Umkreis von über 500 Metern "keine Überlebenschancen". Eine Explosion der Leitung beispielsweise in Voerde-Spellen, im Gewerbegebiet am Grenzweg oder in den Hünxer Ortsteilen Drevenack und Bucholtwelmen würde mehrere Hundert Menschenleben kosten.
In Hünxe hat sich bereits vor längerer Zeit eine Initiative gegen ZEELINK gegründet, in nicht einmal drei Tagen über 1.000 Unterschriften aus der Bevölkerung gesammelt und einen Internetauftritt mit allen Infos zu den Gefahren online gestellt: www.todes-trasse-nein-danke.de
Die Mitglieder der Initiative wollen vor Gericht gehen, wenn die Genehmigungsbehörde die Gefährdung von Menschenleben nicht verhindert. Da solche Verfahren kostspielig sind, wurde ein Spendenkonto eingerichtet: Volksbank Rhein-Lippe, Bürgerinitiative Zeelink IBAN DE 44 3566 0599 7605 7840 16.
Die Initiative rät Grundstückseigentümern auch, die vom ZEELINK-Betreiber Open Grid Europe vorgelegten Gestattungsverträge nicht zu unterzeichnen. Rainer Rehbein, einer der Sprecher der Protestler, warnt außerdem vor Übergriffen der von diesem Unternehmen beauftragten Firmen: "Uns ist gerade geschildert worden, dass Vermessungstrupps ohne Genehmigung der Eigentümer und ohne Rechtsgrundlage schon Markierungspfähle auf fremden Grundstücken anbringen."