Anmeldung zur Einschulung für Schulanfänger in Duisburg Erziehungsberechtigte aufgepasst: Schulpflicht!

AKTUELLES · Alle Schulanfänger, die 2015 schulpflichtig werden, sind am 28. Oktober von 10 bis 17 Uhr oder am 29. Oktober in der Zeit von 10 bis 14 Uhr an den Duisburger Grundschulen anzumelden.

Grundschule: Schönschrift mit Kreide auf der Tafel.

Foto: Dieter Schütz, pixelio

Schulpflichtig werden für das Schuljahr 2015/16 die Kinder, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder wurden vom Amt für Schulische Bildung in der 40. Kalenderwoche benachrichtigt. Kinder, die nach dem oben genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag ebenfalls am 28. und 29. Oktober an den Grundschulen angemeldet werden. Dabei ist das Familienbuch oder ein anderer amtlicher Geburtennachweis des Kindes vorzulegen. Es wird gebeten, alle Kinder, die eingeschult werden sollen, bei der Anmeldung in der Schule vorzustellen.

(Niederrhein Verlag GmbH)