Ein Bonner Verlag wendet sich zurzeit mit einer sogenannten „Eintragungsofferte“, so der juristische Fachbegriff, an Kamp-Lintforter Unternehmen, Institutionen und Einzelhändler. Die Betreffenden erhalten ein Schreiben, das wie eine Rechnung aufgemacht ist und einen ausgefüllten Überweisungsträger enthält. Die Empfänger werden aufgefordert, ihre beiliegenden Adressdaten für ein regionales Branchenverzeichnis zu aktualisieren. Erst im Kleingedruckten wird deutlich: den Eintrag gibt es bisher noch gar nicht! Erst mit der Unterschrift und anschließenden Zahlung werden die jeweiligen Firmen, Unternehmen oder Institutionen in das Verzeichnis aufgenommen. „Die Gewerbetreibenden werden bewusst getäuscht“, warnt Wirtschaftsförderer Dieter Tenhaeff.
Wer dieses Angebot bereits angenommen hat, hat die Möglichkeit, den Vertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anzufechten.
Darüber hinaus können Betroffene das mit Eingangsstempel versehene Original der Offerte inklusive Überweisungsträger an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) schicken und ggf. Anzeige wegen (versuchter) Täuschung bei der Polizeidienststelle erstatten.
„Selbstverständlich gibt es auch seriöse Anbieter in diesem Bereich“, betont Tenhaeff. Deshalb: immer das Kleingedruckte lesen, um seriöse Angebote von unseriösen unterscheiden zu können.