Für eine Tätigkeit als Wahlhelfer zahlt die Stadt ein Erfrischungsgeld von 30 Euro.
Wahlhelfer gesucht
Tönisvorst (red) · Die Stadt Tönisvorst sucht noch Wahlhelfer für die Landratswahl am 13. September. Voraussetzungen für das Ehrenamt? Mindestalter 16 Jahre, deutsche Staatsangehörigkeit – oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union – und nach Möglichkeit in Tönisvorst gemeldet.
27.08.2015
, 12:22 Uhr