Kontaktbeschränkung und Schließung der Gastronomie Corona-Lockdown ab 2. November

Berlin/Krefeld · Corona-Lockdown, Teil II. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten haben sich auf einen erneuten Lockdown geeinigt: Ab dem kommenden Montag, 2. November, sollen die neue Maßnahmen gelten.

Maskenpflicht in Fußgängerzonen
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Maskenpflicht in Fußgängerzonen

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Foto: Samla Fotoagentur/samla.de

Kitas und Schulen sollen geöffnet bleiben. Auch der Groß- und Einzelhandel darf weiter öffnen.

Aber: Fest steht offenbar bereits eine weitere Kontaktbeschränkung. Demnach sollen sich ab kommendem Montag nur noch maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Auch sollen Theater, Oper und Konzerthäuser ab dem 2. November bis zum Ende des Monats deutschlandweit geschlossen bleiben. Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, sollen weitgehend untersagt werden. Auch der Profisport wird nur noch ohne Zuschauer stattfinden können.

Zudem sollen Kneipen und Gastronomiebetriebe vorrübergehend schließen. Ausgenommen davon sein sollen die Abholung und Lieferung von Speisen für den Verzehr zu Hause.

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