Impfungen ab dem 8. Februar Über 80-Jährige können Termine vereinbaren
Mönchengladbach. · Seit heute, 25. Januar, können über 80-Jährige einen Termin für die Coronaschutzimpfung vereinbaren. Das Bürgertelefon der Stadt bietet impfwilligen Senioren hierbei Hilfestellung an.
Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass die Terminvereinbarungen zum Impfen über die Kassenärztliche Vereinigungen organisiert sein sollen. Bürger*innen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten, können ab sofort auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung www.116117.de oder über die kostenlose Telefonnummer 0800/116 117 01 einen Termin vereinbaren.
Die Stadt Mönchengladbach informiert zusätzlich über die Terminvereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung und über den Ablauf des Impfens im Impfzentrum Am Nordpark:
Informationen rund um das Thema Impfen sind im Internet unter www.notfallmg.de nachzulesen. Darüber hinaus informiert auch das Bürgertelefon der Stadt Mönchengladbach unter der Hotline 02161/25 54 321 die Seniorinnen und Senioren über das Procedere der Terminanmeldung. Die Hotline bietet auch, wenn nötig den Über-80-Jährigen sowie den begleitenden Angehörigen als besonderen Service unterstützend Hilfe an, indem der Terminvereinbarungsprozess über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung erklärt wird. Wichtiger Hinweis: Impftermine vergibt ausschließlich die Kassenärztliche Vereinigung über Telefon oder Internet. Die Stadt kann und darf keine Impftermine vergeben.
Das Bürgertelefon ist seit Beginn der Pandemie im Einsatz und beantwortet montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr Fragen zur aktuellen Lage, zu den sich fortlaufend ändernden Corona-Schutzverordnungen des Landes sowie zu den entsprechenden Verhaltensmaßnahmen und Regelungen.
Das Impfzentrum Mönchengladbach (Am Nordpark 260) wird, nach derzeitiger Vorgabe der Landesregierung NRW am 8. Februar den Betrieb aufnehmen. Impfberechtigte erhalten nach der Terminvergabe eine schriftliche Terminbestätigung für die Impfung und die Wiederholungsimpfung sowie weitere Unterlagen. Dazu gehört ein Aufklärungsbogen und eine Einverständniserklärung. Termine können auch von Angehörigen vereinbart werden. Wichtig: Eine Impfung im Impfzentrum ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!