Wahlhelfer gesucht

Tönisvorst (red) · Die Stadt Tönisvorst sucht noch Wahlhelfer für die Landratswahl am 13. September. Voraussetzungen für das Ehrenamt? Mindestalter 16 Jahre, deutsche Staatsangehörigkeit – oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union – und nach Möglichkeit in Tönisvorst gemeldet.

Für eine Tätigkeit als Wahlhelfer zahlt die Stadt ein Erfrischungsgeld von 30 Euro.

(City Anzeigenblatt Krefeld II)
Eine grundlegende Sanierung ist fällig: Das
„Unerwartete bauliche Schäden“
Stadtwaldhaus muss ab 1. Januar 2028 für grundlegende Sanierung schließen - Biergarten soll geöffnet bleiben „Unerwartete bauliche Schäden“