Wirkstoff wird nun überprüft
Bracht/Mönchengladbach (hei) · Drei Menschen starben nach einer Behandlung in Bracht. Gibt es einen Zusammenhang zwischen Tod und Behandlung? Polizei und Staatsanwaltschaft haben Freitag über den Stand des Verfahrens informiert.
Das Medieninteresse an dem Fall ist riesig. Zahlreiche Journalisten aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien sind am Freitag nach Mönchengladbach gekommen, wo die dortige Polizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Krefeld Fragen zu den Ermittlungen gegen einen Heilpraktiker beantwortet. Der Vorwurf, den die Behörden prüfen, lautet auf dreifache fahrlässige Tötung und zweifache fahrlässige Körperverletzung.
Am 30. Juli war der Fall ins Rollen gekommen, weil niederländische Behörden ein Rechtshilfeersuchen stellten: Eine 55-jährige Belgierin war in einer Klinik in den Niederlanden verstorben. Zeitgleich war das Kreis-Gesundheitsamt informiert worden, weil eine 43-jährige Niederländerin sich in ein Krankenhaus im Kreis begeben hatte. Sie starb einen Tag später in einer Klinik in Mönchengladbach. Noch am 30. Juli war in den Räumen der Praxis in Bracht eine Durchsuchung durchgeführt worden. Der Kreis Viersen verbot dem Heilpraktiker zunächst bis zur Klärung der Vorwürfe, weiter in einer Kommune des Kreises zu praktizieren.
Zu dem beschuldigten Heilpraktiker steht die Staatsanwaltschaft über dessen Anwalt in Kontakt. „Im Moment wird im Wesentlichen pauschal bestritten, dass etwas falsch gelaufen sei“, sagt Staatsanwalt Axel Stahl.
Die Ermittlungen konzentrieren sich auf den Wirkstoff 3-Bromopyruvat. „Die Verwendung war für Heilpraktiker nicht unzulässig“, erklärt der Staatsanwalt. Allerdings habe es sich nicht um ein Medikament gehandelt. Nun gehe es darum, ob bei der Verabreichung möglicherweise Unregelmäßigkeiten vorgekommen seien. Denkbar sei eine Verunreinigung, ein Fehler bei der Zubereitung oder auch einer bei der Dosierung.
Es gebe vorläufige Obduktionsergebnisse, allerdings fehlten die toxikologischen Untersuchungen. Und dabei trete ein Problem auf: Es existiert kein Verfahren zum Nachweis von 3-BP in verstorbenen Körpern. Dieses muss erst entwickelt werden. Dann soll sich auch klären, wie lange nach dem Tod ein solcher Wirkstoff noch nachgewiesen werden könne.
Insgesamt 69 Patienten, die in den gut zwei Jahren, in denen die Praxis bestand, dort behandelt worden sind, sind inzwischen tot. Das könne auch daran liegen, dass sie an Krebs erkrankt waren und viele von ihnen schulmedizinisch bereits als austherapiert galten. Exhumierungen seien bislang nicht geplant, betont Stahl.
Wie lange das Verfahren nun noch dauert, ist unklar und hängt maßgeblich davon ab, wie schnell ein au
ssagekräftiges gerichtsmedizinisches Verfahren entwickelt werden kann.