Abberufung eines Abgeordneten Muss der Kämmerer gehen?
Stadt Willich (kg) · Seit Anfang des Jahres ist es vor allem das Thema Städtischer Haushalt, dass Politik, Verwaltung und den Bürgermeister umtreibt. Der von Kämmerer Raimund Berg vorgelegte Haushalt musste mehrfach nachgebessert werden.
Ein unverlässliches Zahlen-Wirrwarr mit dem Ergebnis, dass die Stadt Willich Einsparungen treffen muss. Nach zahlreichen Verschiebungen und Sitzung wurde dann im April gemeinsam von allen Fraktionen - zähneknirschend da auch Steuererhöhungen nicht vermieden werden konnten - der Haushalt letztlich verabschiedet.
Unzufriedenheit machte sich breit - und auch Zweifel an der Kompetenz des Kämmerers. Das wirkte sich soweit aus, dass beim Bürgermeister Mitte Juni mehrere Anträge auf die sogenannte „Abberufung eines Beigeordneten und Kämmerers Dr. Raimund Berg“ eingegangen waren - die Anträge stammten von den vier Fraktionen CDU, SPD, FDP und FÜR WILLICH.
Der Antrag wurde nun auch am Donnerstag zur Ratssitzung zur Kenntnisnahme eingebracht. „Für die Abberufung eines Beigeordneten bedarf es der einfachen Kanzlermehrheit - also 50 plus eins“, erklärt Bürgermeister Christian Pakusch. Im Rat der Stadt Willich sitzen 52 Ratsmitglieder, 38 Ratsmitglieder hatten den Antrag für die Abberufung des Kämmerers unterzeichnet.
Nun sieht die Geschäftsordnung vor, dass zwischen Eingang des Antrages und der Ratssitzung, in der über die Abberufung entschieden wird, mindestens sechs Wochen liegen müssen. „Dann müssen in der Ratssitzung - die wäre am 11. September - mindestens zweidrittel der Ratsmitglieder für eine Abberufung stimmen“, so Pakusch weiter. Das wäre bei 38 Unterschriften der Fall. Es wird, so sieht es die Gemeindeordnung vor, öffentlich und ohne vorherige Aussprache abgestimmt. Die Abstimmung kann geheim erfolgen, wenn ein Fünftel der Ratsmitglieder dies beantragt.