In der Stadt Viersen wird es keine gesonderten Böllerverbotszonen geben. Hintergrund ist, dass in den vergangenen Jahren keine Ereignisse beobachtet wurden, die über die allgemeinen Regeln hinausgehende Einschränkungen zulassen. Verboten ist das Böllern also in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen.
Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“) nur an Silvester und Neujahr. Böllern dürfen damit ausschließlich Erwachsene. Verkauft wird Silvesterfeuerwerk seit dem 29. Dezember.
Einige Hinweise für den möglichst sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk:
Nur Feuerwerk mit Prüfnummer verwenden.
Feuerwerk nur im Freien, nicht aus dem offenen Fenster oder vom Balkon aus zünden.
Abstand halten von Menschen, Tieren, Autos und Gebäuden.
Feuerwerk ist kein Kinderspielzeug.
Erkennbar Betrunkene sollen kein Feuerwerk zünden.
„Blindgänger“ nicht aufheben und keinesfalls versuchen, sie nochmals zu zünden.
Für Raketen stabile Abschusshalterungen verwenden.
Weitere Tipps, auch für Menschen, die nicht böllern: Halten Sie Türen und Fenster geschlossen. Räumen Sie leicht brennbare Materialien vom Balkon. Achten Sie auf Ihre Haustiere, damit diese nicht in Panik weglaufen oder sich und andere verletzten.
Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch brennt oder Menschen verletzt werden, stehen Feuerwehr und Rettungsdienst bereit (Notruf 112). Nähern sich Einsatzfahrzeuge, sollten Feiernde Platz auf der Straße machen und vorsichtig versuchen, noch nicht gezündete oder bereits sicher abgebrannte große Feuerwerksbatterien aus dem Weg zu räumen.
Keinesfalls Feuerwerk in der Nähe von Einsatzkräften zünden oder diese mit Böllern bewerfen.