Durch die Überarbeitung der Regelungen nehme die Stadtverwaltung die Anregungen und Hinweise auf, die nach der Änderung im März eingegangen seien, sagte Bürgermeisterin Sabine Anemüller. Neben Anpassungen bei der Möglichkeit, mit dem Rad abseits der Fahrbahn zu fahren, sollen die Informationen rund um die Änderungen verbessert werden. Die angestrebten Maßnahmen werden schnellstmöglich umgesetzt. Sie sollen zudem als Vorbild für anstehende weitere Anpassungen dienen.
„Wir nehmen die Reaktionen der Menschen ernst. Durch die Nachbesserungen wollen wir erreichen, dass die rechtlichen Vorgaben und die Wünsche der Betroffenen so weit wie möglich miteinander in Einklang gebracht werden. Dabei gehen wir über das erforderliche Maß hinaus und erlauben Radverkehr auch dort wieder, wo es nach Recht und Gesetz nicht erforderlich wäre. Durch zusätzliche Informationen soll Verständnis für die Maßnahmen geschaffen werden“, sagt Sabine Anemüller.
Die Umsetzung erfolge schrittweise. Anemüller bittet hier um Verständnis, dass bestimmte Arbeiten Vorlaufzeiten erforderten. So müssten Hinweistafeln zunächst gestaltet und als Einzelstücke produziert werden. Bei der Aufbringung von Piktogrammen müsse die Stadt auf Dienstleistungen zurückgreifen, die nicht sofort bereitstünden.
Die wichtigste Anpassung betrifft die Lindenstraße zwischen Busbahnhof und Freiheitsstraße. In Fahrtrichtung Freiheitsstraße darf bis zur Burgstraße mit dem Rad auf dem linksseitigen Gehweg gefahren werden. Dabei haben Menschen, die zu Fuß gehen, Vorrang. Radfahrende müssen Rücksicht nehmen und dürfen den Weg nur im Schritttempo nutzen.
Ab der Burgstraße wird der Radverkehr über eine neue Ableitung auf die links verlaufende Nebenfahrbahn der Lindenstraße geführt. Von dort geht es bis zur Kreuzung mit der Freiheitsstraße. Wer von hier aus mit dem Rad weiter Richtung Antwerpener Platz stadtauswärts fahren will, muss die Kreuzung an den ampelgesicherten Furten überqueren. Ab der Freiheitsstraße geht es dann ausschließlich auf der Fahrbahn weiter.
Für den Weg links von der Lindenstraße besteht keine Benutzungspflicht. Mit dem Rad darf also auf der Fahrbahn gefahren werden. In stadteinwärtige Richtung darf ab dem Antwerpener Platz bis zur Einmündung An den schwarzen Pfählen der noch erkennbare Radweg genutzt werden. Es handelt sich hier um einen sogenannten Angebotsradweg. Auch hier gilt: Der Radweg kann, muss aber nicht benutzt werden. Der Radverkehr darf auf der Fahrbahn fahren.
Von der Einmündung An den schwarzen Pfählen bis zur Freiheitsstraße ist der Gehweg zur Nutzung durch den Radverkehr freigegeben. Hier gilt dann Schritttempo und besondere Rücksicht auf den vorrangigen Fußverkehr.
Ab der Kreuzung Freiheitsstraße besteht das Angebot an den Radverkehr, zunächst die Nebenfahrbahn bis zur Burgstraße und dann den Angebotsradweg bis zum Busbahnhof zu nutzen. Die Wege rund um den Busbahnhof bleiben für den Radverkehr tabu. Die Beschilderung wird kurzfristig angepasst.
Kurzfristig wird die Stadt ausführliche Informationen zu den Regelungen auf ihrer Internetseite www.viersen.de bereitstellen.
Grundlage der jetzigen Anpassungen sind die Veränderungen vom März. Diese waren und sind unter Beachtung der gegebenen Verkehrssituation und der fachlichen Einschätzung zur Verkehrssicherheit erfolgt. Hintergrund war die rechtlich geforderte Überprüfung, ob die Anordnung einer Benutzungspflicht für Radwege zulässig ist.
Die Anpassungen haben vorübergehenden Charakter. Wenn die Radverkehrsführung auf der Freiheitsstraße angepasst wird, soll die Führung auf der Lindenstraße nochmals überarbeitet werden. Ein genauer Zeitplan dafür steht noch nicht fest.