Valentina Katzendorn vom Geschäftsbereich Allgemeine Ordnung: „Hunde sind auch in ausgewiesenen Schutzgebieten anzuleinen – es besteht also Leinenzwang.“
Außerdem ist das Mitführen von Tieren, insbesondere Hunden, auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Schulhöfen generell nicht erlaubt.
Daneben gibt es eine grundsätzliche Anleinpflicht in ausgewiesenen Natur-/Vogelschutzgebieten (Beschilderung erforderlich) sowie geschützten Landschaftsteilen (unter anderem Angelsee, Kalksandsteinwerke im Naturschutzgebiet Neersener Bruch). Werden Hundehalter in den ausgewiesenen Schutzbereichen mit nicht angeleinten Hunden angetroffen, kann dies mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeldverfahren geahndet werden.
Valentina Katzendorn: „Auf dem ausgewiesenen Hundeauslaufbereich im Gebiet der Stadt Willich dürfen Hunde mit Ausnahme von gefährlichen Hunden und Hunden mit bestimmter Rassen, die im Landeshundegesetz aufgeführt sind, unangeleint laufen.“ Die von Hunden verursachten Verunreinigungen (Hundekot) sind generell unverzüglich zu beseitigen.