Nachträgliche Aufnahme ins Wählerverzeichnis

Mönchengladbach · Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl ist wie berichtet abgeschlossen.

Wer noch keine Wahlbenachrichtigng erhalten hat, der sollte sich umgehend mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen.

Foto: pixabay

Wer wahlberechtigt ist, bis jetzt aber keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten hatte, sollte sich mit der Wahlbehörde unter 02161/2553111 oder
wahlen@moenchengladbach.dein Verbindung setzen.

Ein Grund für die fehlende Wahlbenachrichtigung kann sein, dass durch die coronabedingten Einschränkungen bei den Meldestellen der Stadt noch kein An-/ Ummeldung nach einem Umzug erfolgen konnte. Um in diesen Fällen eine kurzfristige Klärung herbeizuführen, sollten sich Wahlberechtigte schnellstmöglich unter den oben angegebenen Kontaktdaten melden. Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist nur noch bis Freitag, 28. August möglich.

Für die Stimmabgabe im Wahllokal am 13. September ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, wenn man sich durch die Vorlage eines Ausweisdokumentes ausweisen kann. Wichtig ist aber, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.