Wer für die Gartenbewässerung einen separaten, geeichten Wasserzähler installiert hat, kann die darüber erfasste Wassermenge bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren berücksichtigen lassen. Da dieses Wasser in der Regel nicht in die Kanalisation eingeleitet wird, können sich entsprechende Gebührenreduzierungen ergeben.
Wurde der Zählerstand zum Ende der vergangenen Saison ordnungsgemäß gemeldet, wird dieser automatisch als Anfangsstand für die neue Gartensaison übernommen. Eine zusätzliche Mitteilung zu Saisonbeginn ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wichtig: Neu eingebaute Gartenwasserzähler müssen unmittelbar nach dem Einbau gemeldet werden, damit sie bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden können.
Die Übermittlung der Zählerstände kann ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Online-Links erfolgen. Den entsprechenden Online-Link finden Sie auf der Internetseite der Stadt Rheinberg unter dem Suchbegriff „Abwassergebühren“. Die Online-Meldung ist rund um die Uhr möglich und dient einer schnelleren und rechtssicheren Bearbeitung der eingehenden Meldungen. Für die Meldung werden folgende Angaben benötigt: Name und Anschrift, Kassenzeichen bzw. Buchungszeichen, Zählernummer, aktueller Zählerstand, Datum der Ablesung, aktuelles Foto des Zählers.
Bitte übermitteln Sie Ihren Zählerstand bis spätestens 31. Oktober 2026, damit eine Berücksichtigung bei der nächsten Gebührenabrechnung erfolgen kann. Alle rechtlichen Details sind in der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rheinberg geregelt. Bei Fragen hilft Ihnen das Steueramt der Stadt Rheinberg gerne weiter.