Der Josef-Peil-Weg ist verkehrsberuhigte Zone, umgangssprachlich eine Spielstraße. Das hier bald Schwerlastverkehr durchrollen soll, will sich Jörg Langhans nicht vorstellen. Der Sprecher der „Bürgerinitiative für gerechtes Bauen in Moers“ hat’s schon recherchiert: „Ein Bauvorhaben in dieser Größenordnung würde bis zu zwei Jahre Schwerlastverkehr und Handwerkerfahrzeuge bedeuten. Das ist bei den Gegebenheiten unzumutbar. Stellen Sie sich einfach mal vor, wenn da ein Kind erfasst wird ...“
Das zu bebauende Grundstück ist bereits von der Buschstraße erschlossen, kann aber über den vorhandenen Zugang nicht für 9 Wohneinheiten genehmigt werden. Die Zufahrt soll daher über den Elbinger Ring und den Josef-Peil-Weg erfolgen, der momentan noch in einem Wendehammer endet.
„Ursprünglich sollte der Josef-Peil-Weg weitergeführt und mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut werden, aber der Plan wurde durch Widersprüche der Anwohner verworfen und dann wurden alle Hinterland-Grundstücke jenseits des Wendehammers explizit aus dem Bebauungsplan ausgeschlossen. Die Dimensionen für Kanal, Parkplätze und Wegbreite waren niemals darauf ausgelegt, weitere Wohneinheiten anzuschließen“, so Langhans. Dies sei gegenüber den Bauherrinnen und Bauherren auch 2006 bestätigt worden, als die Siedlung entsteht und auf dem Grundstück in der zweiten Reihe der Buschstraße noch ein kleines Einfamilienhaus steht, das über einen Stichweg von der Buschstraße aus erreicht werden kann.
Nachdem das Grundstück verkauft und das kleine Häuschen abgerissen wurde, erfahren die Anwohnerinnen und Anwohner schließlich vor eineinhalb Jahren von dem großen Bauvorhaben. Im August 2025, noch bevor ein Bürgerantrag am 9. September zu dem Thema im Ausschuss für Bürgeranträge behandelt werden konnte, wurde die Baugenehmigung erteilt - was, laut Langhans, in der Sitzung verschwiegen worden wäre. Der Bürgerantrag wollte „Fakten schaffen“ und fragte: „Kann hier einfach eine Baugenehmigung erteilt werden, obwohl das Baugebiet abgeschlossen ist? Kann der Rat einfach umgangen werden?“
Ja, sagt die Verwaltung: „Sofern ein Vorhaben der geltenden Rechtslage entspricht, müssen wir den Bauantrag genehmigen. Dies war hier der Fall“, erklärt Thorsten Schröder von der Pressestelle der Stadt Moers auf unsere Nachfrage und führt weiter aus: „Es gibt auch ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Juni 2025. Danach haben wir die Baugenehmigung erteilt. Eine Befassung des Rates oder seines Fachausschusses ist nicht vorgesehen. Die geltende Rechtslage geht einerseits auf den § 34 BauGB zurück, aber auch durch den Bau der Erschließungsanlage entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans.“
Die Bürgerinitiative kontert: „Das Urteil bezieht sich auf eine Nachbarschaftsklage, die ausschließlich nachbarschaftliche Einwände berücksichtigt. Hier geht es um Vertrauensschutz und Gerechtigkeit gegenüber aller Anlieger. Das Urteil wird von der Verwaltung gerne falsch ausgelegt.“
Das Einzige, was den Anschluss baurechtlich hätte verhindern können, wäre ein Grünstreifen gewesen, sagt die Bürgerinitiative, der hätte damals angelegt werden müssen, um das Baugebiet klar abzugrenzen. Wurde er aber nicht. Eine Erschließung des fraglichen Grundstücks über den Josef-Peil-Weg sei somit zum Zeitpunkt der Erschließung des Baugebiets auf Grundlage des Bebauungsplans eingeplant gewesen, sagt dazu die Stadt.
Trotzdem: Der Bürgerantrag schafft es in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (ASPU). Dass eine Baugenehmigung erteilt werden kann, obwohl über den Bürgerantrag noch nicht abschließend entschieden wurde, würde das Konzept „Bürgerantrag“ konterkarieren, wirft Langhans der Verwaltung vor - und gründet vor drei Monaten die „Bürgerinitiative für gerechtes Bauen in Moers“. Mehr als 20 Anwohnerinnen und Anwohner sind mittlerweile dabei, die das Ganze alles andere als gerecht finden. „Es wird Wohnraum um jeden Preis geschaffen. Scheinbar werden Investoren von Großprojekten besonders bevorzugt. Erschließungskosten werden nicht mehr fällig, weil alle anderen Anwohner diese bereits vor vielen Jahren gezahlt haben“, lautet ein Vorwurf. Ebenso wie die Tatsache, dass für den neuen Bau nicht die gleichen Regeln herrschen würden wie für den Rest der Siedlung, was Ausmaße und Optik angehe. „Das neue Objekt gehört also laut Bebauungsplan nicht zum Baugebiet, nutzt aber die komplette Infrastruktur“, fasst Langhans zusammen.
Die Bürgerinitiative fordert nun die Politik auf, „die Beschränkungen des Bebauungsplans einzuhalten oder so abzuändern, dass es für die Anwohner erträglich wird.“ Sie fordert die Planung von zwei privaten Stellplätzen je Wohneinheit, wie auch im gesamten Baugebiet vorgeschrieben und eine angepasste Dimensionierung bei Grund- und Geschossflächenzahl mit Ein- und Zweifamilienhausbebauung.“
Über den Bürgerantrag wird am 22. Januar im ASPU entschieden. Theoretisch könne eine Baugenehmigung zurückgenommen werden, aber der Bauherr könnte seinen Antrag dann juristisch durchsetzen, da die Baugenehmigung nach geltender Rechtslage erteilt worden wäre, ordnet Thorsten Schröder ein: „Es besteht Baurecht und das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan.“
Hier werde sich zeigen, wer in Moers das Sagen hat: der Rat oder die Verwaltung, entgegnet die Bürgerinitiative und fügt hinzu: „Zumal die amtierende Bürgermeisterin ebenfalls vor Ort war und sich über die Größe des geplanten Bauvorhabens bestürzt gezeigt hat. Wir setzen darauf, dass die Politik wieder ehrlich wird und Bürger:innen darauf vertrauen können, dass Ratsbeschlüsse verlässlich sind.“