Die neuen Planungen sehen unter anderem mehr Flugbewegungen in besonders gefragten Tagesstunden und eine flexiblere Nutzung der beiden Start- und Landebahnen vor. Weiterhin geplant sind acht zusätzliche Flugzeug-Abstellpositionen sowie Änderungen an den Flugbetriebsflächen. An dem geltenden Höchstwert von insgesamt 131 000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten soll sich nichts ändern. Auch die bestehenden Nachtflugregelungen sollen nach Angaben des Flughafens unverändert bleiben.
Das Mönchengladbacher Stadtgebiet liegt nicht im kartierten Lärmwirkungsbereich und nicht im gesetzlichen Lärmschutzbereich des Flughafens Düsseldorf. Dennoch wirkt sich der Fluglärm auch in Mönchengladbach aus, da einzelne Überflüge deutlich lauter und entsprechend wahrnehmbar sein können. Das gilt insbesondere für die östlichen Stadtteile, wenn die Flugzeuge aus Richtung Mönchengladbach auf den Flughafen Düsseldorf zufliegen. Die östlichen Stadtteile liegen in der direkten Verlängerung der beiden Start- und Landebahnen. Auch das besonders ruhige Gebiet Hoppbruch befindet sich im Bereich der Anfluglinie.
Die Stadt Mönchengladbach hatte bereits 2016 im Planfeststellungsverfahren Stellung genommen und sich gegen die damals beantragte Kapazitätserweiterung sowie für eine weitere Entlastung des Nachtzeitraums ausgesprochen. Diese Stellungnahme bleibt gültig und weiterhin Bestandteil des Verfahrens. Da sich aus dem geänderten Antrag nach derzeitiger fachlicher Einschätzung keine zusätzlichen oder stärkeren Berührungspunkte für die Stadt ergeben, ist keine erneute städtische Stellungnahme vorgesehen. Auch die bereits eingereichten Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern bleiben gültig. Sie müssen nicht erneut vorgebracht werden.
Wer sich jetzt beteiligen kann
Jede Person kann eine Einwendung erheben, deren Belange durch die Inhalte der geänderten Unterlagen erstmals oder stärker berührt werden. Über die Einwendungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens das NRW-Verkehrsministerium.
Die Planunterlagen sind bis einschließlich 1. Oktober im Beteiligungsportal der Bezirksregierung Düsseldorf auf Beteiligung.NRW online einsehbar: https://beteiligung.nrw.de/k/1025382
Einwendungen können dort nach vorheriger Anmeldung bis einschließlich 15. Oktober online eingereicht werden. Alternativ ist eine schriftliche Einwendung bei der Bezirksregierung Düsseldorf möglich. Weitere Hinweise zu den Beteiligungswegen und den formalen Anforderungen finden sich auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf.