Die Verständigung zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Juni ist aus Sicht des Aktionsbündnisses ein wichtiges Signal. Dass das sogenannte Veranlassungsprinzip künftig konsequenter gelten soll, greift eine langjährige Forderung der Kommunen auf und zeigt, dass die Probleme vor Ort zunehmend wahrgenommen werden. Diese so genannte Veranlassungskonnexität gilt für Gesetze des Bundes und der Länder bisher nicht. Die beiden staatlichen Ebenen entscheiden über Regeln und Standards, anschließend delegieren sie viele Aufgaben an die Kommunen, erstatten aber nur einen kleinen Teil der Kosten.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bund und Länder das Problem erkannt haben und künftig stärker Verantwortung für die finanziellen Folgen eigener Entscheidungen übernehmen wollen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagen Martin Murrack und Silke Ehrbar-Wulfen, Sprecher des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“. „Gleichzeitig dürfen wir nicht übersehen, dass die Kommunen bereits heute unter einer historischen Finanzkrise leiden. Die neue Regelung verhindert künftig zusätzliche Belastungen – sie beseitigt aber nicht die schwerwiegenden bestehenden Defizite.“
Dass sich der Bund künftig in weitaus größerem Maße an den Kosten seiner Beschlüsse beteiligt, hilft den Betroffenen in einem Punkt: Ihre Belastungen werden ab 2027 nicht mehr in dem Maße steigen, wie dies seit 2024 der Fall ist. Die Defizite in den kommunalen Haushalten sind bundesweit explodiert, auf zunächst 24 Milliarden und im vergangenen Jahr auf 32 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr ist eine erneute deutliche Steigerung abzusehen.
„Die jetzt getroffene Vereinbarung kann dazu beitragen, den Trend der rasant steigenden Verschuldung der Kommunen künftig abzumildern. Für die Bewältigung der bereits eingetretenen finanziellen Schieflage reicht sie jedoch bei Weitem nicht aus“, sagt Mönchengladbachs Stadtdirektor und Kämmerer Michael Heck.
Was die Kommunen neben strukturellen Verbesserungen brauchen ist kurzfristige finanzielle Unterstützung. Das 32-Milliarden-Defizit führt zu neuen Schulden in den Kommunen. Die Folgen vor Ort: Angebote und Leistungen für Bürger müssen gestrichen, kommunale Steuern und Gebühren erhöht, dringend erforderliche Investitionen erneut verschoben werden. Das haben Städte, Gemeinden und Kreise am 22. Juni mit dem Aktionstag „Kommunen am Limit“ deutlich gemacht.
Das Aktionsbündnis erneuert daher seine Forderung: „Wir verbinden mit dem Beschluss die Erwartung, dass nun weitere Schritte folgen. Wir brauchen eine Soforthilfe in Höhe von 32 Milliarden Euro jährlich, um wieder handlungsfähig zu sein. Die aktuelle Not gefährdet die Demokratie. Der jetzt eingeschlagene Weg ist richtig – er muss aber konsequent fortgesetzt werden, damit die Kommunen ihre Aufgaben auch künftig zuverlässig erfüllen können.“
Die Pressestelle der Stadt nennt auf Anfrage vier Beispiele für Bereiche, in denen Bund und Land Aufgaben an die Stadt übertragen aber nicht die vollständigen Kosten übernehmen: 1. Unterhalt und Betreuung von Geflüchteten: Den Kommunen wird die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern sowie die Integration (z.B. durch Schul- und Kitaplätze) gesetzlich auferlegt. Die Pauschalen von Bund und Ländern reichen oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. 2. Kosten der Unterkunft (KdU) und Bürgergeld: Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelsätze bestimmt der Bund. Obwohl sich der Bund an den KdU beteiligt, bleiben die Kommunen häufig auf einem erheblichen Teil der Kosten für Miete und Heizung sitzen, da die Erstattung nicht in voller Höhe angepasst wird. 3. Kinder- und Jugendhilfe: Ein stetig steigender Personal- und Betreuungsbedarf sowie gesetzliche Rechtsansprüche (z.B. auf einen Kitaplatz oder Ausbau der Ganztagsbetreuung) führen zu ausufernden Kosten. Die Kommunen tragen hier als Träger den Löwenanteil, den das Land durch seine Zuweisungen nicht vollständig ausgleicht. 4. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen: Die Leistungen wurden durch neue Bundesgesetze (wie das Bundesteilhabegesetz) ausgeweitet. Die Kosten dafür tragen fast vollständig die Landkreise und kreisfreien Städte, wodurch es in vielen Regionen zum größten Einzelausgabenposten im Sozialhaushalt geworden ist.