Plastiktütenverbot, Briefporto, Flaschenpfand und vieles mehr Was ändert sich im neuen Jahr?
Krefeld / Kreis Viersen · Vom Plastiktüten-Verbot bis zur Elektroschrott-Rückgabe: 2022 treten neue Verordnungen und Gesetze in Kraft, die in unserem Alltag eine Rolle spielen.
Kleinere Elektrogeräte wie Smartphones, Rasierer oder Toaster (bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter) kann man ab sofort auch in Discountern und Supermärkten abgeben, vorausgesetzt die Ladenfläche ist größer als 800 Quadratmeter und der Markt verkauft selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte. Ist das Gerät größer als 25 Zentimeter, etwa ein Fernseher, kann man es nur dann abgeben, wenn man gleichzeitig ein neues kauft. Auch für Online-Händler gilt, dass sie Elektroaltgeräte unkompliziert kostenlos zurücknehmen und recyceln müssen.
Führerschein umtauschen
Wer zwischen 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2022 in den EU-Führerschein (Plastikkärtchen) umgetauscht haben. Online-Formulare unter www.krefeld.de , „Service-Portal Krefeld“, „Dienstleistungen von A-Z“, Buchstabe F, „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“; für den Kreis Viersen unter www.kreis-viersen.de , „Service“, „Dienstleistungen A-Z“, Buchstabe F, „Führerschein – Pflichtumtausch“.
Kükentöten verboten
Das Töten von geschlüpften Eintagsküken ist seit dem 1.1.2022 verboten. Ab dem 1.1.2024 wird zudem das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bebrütungstag untersagt.
Pfandpflicht erweitert
Zum 1. Januar 2022 wurde die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen erweitert: Bisher waren Frucht- und Gemüsesäfte vom Einwegpfand in Höhe von 25 Cent ausgenommen. Dies gilt nun nicht mehr, außerdem werden auch Getränkedosen ohne Ausnahme pfandpflichtig.
Plastiktütenverbot
Ab 1. Januar 2022 dürfen in den Geschäften und Supermärkten keine Standard-Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Taschen sowie die besonders dünnen Plastikbeutel, wie man sie etwa in den Obst- und Gemüseabteilungen findet.
Briefporto wird teurer
Für das Briefporto muss man ab sofort etwas tiefer in die Tasche greifen: Ein Standardbrief kostet 85 statt bisher 80 Cent, ein Kompaktbrief 1 Euro (bis 31.12.21: 95 Cent). Für eine Postkarte werden 70 statt 60 Cent fällig. Auch Einschreiben, Bücher- und Warensendungen und Nachsendeanträge werden teurer.
Online-Kündigungsbutton
Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Ab dem 1. Juli 2022 wird ein Kündigungsbutton im Internet Pflicht, der leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Seite des Vertragspartners platziert sein muss.
Gewährleistungsrecht
Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, profitiert möglicherweise vom neuen Gewährleistungsrecht. Für Verträge, die ab Januar 2022 geschlossen werden, gilt: Die sogenannte „Beweislastumkehr im Kaufrecht“ wird von bislang sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt. Ein Beispiel macht es anschaulicher: Wer im Herbst Gartenmöbel bestellt, diese acht Monate später nutzt und erst dann einen entscheidenden Mangel feststellt, der schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat, kann Ansprüche nun leichter durchsetzen.
Kein Ticket mehr beim Bahnschaffner
Kurzentschlossene Bahnfahrer können nun keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Die Alternative ist ein digitales Ticket, das bis zu zehn Minuten nach der Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann.