Was ist ein Untermieter?
Wer eine Wohnung oder auch ein Haus von einem Eigentümer anmietet, wird als Hauptmieter kategorisiert. Untermieter ist, wer das ganze Objekt oder einen Teil von eben diesem Hauptmieter anmietet.
Der Untermieter steht also zum Eigentümer der Immobilie oder der Wohnung in keinerlei direktem Verhältnis. Alles, was es rund um die Vereinbarung zu regeln gibt, bespricht er mit dem Hauptmieter.
In logischer Konsequenz bleibt der Vertrag, den der ursprüngliche Bewohner mit dem Besitzer abgeschlossen hat, von dieser Veränderung oftmals unberührt. Rechtliche Fragestellungen hinsichtlich Vereinbarung dieser Art sind seit mehr als 100 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Einen Untermieter aufnehmen – Gründe und Szenarien
Es gibt vielseitige Gründe, warum Bewohner eines Hauses oder eines Apartments eine Untervermietung in Erwägung ziehen. Dabei spielen monetäre sowie organisatorische Fragen eine entscheidende Rolle.
Ausnutzen des Platzes und monetäre Erwägungen
Ein erster Grund kann darin liegen, den vorhandenen Platz auszunutzen. Vielleicht wurde das Objekt bis zum jetzigen Zeitpunkt von einem Paar bewohnt, das nun getrennte Wege gehen möchte. Einer der beiden Partner verbleibt in der Wohnung, hat aber nun deutlich mehr Platz, als er eigentlich benötigt.
Gleichzeitig sind die Kosten, die vorher zu zweit getragen wurden, für den einzelnen Bewohner jetzt womöglich eine zu hohe Belastung. Beide Faktoren lassen sich durch den Einzug eines Untermieters ausgleichen. Der Platz wird effizient genutzt, die finanziellen Verpflichtungen vermindert. In diesem Modell leben der Hauptmieter und der Untermieter unter einem Dach.
Organisatorische Aspekte und der Faktor Sicherheit bei Veränderungen
Eine weitere Möglichkeit: Aus organisatorischen Gründen oder aus Sicherheitsaspekten wird der Großteil der Wohnung abgegeben. Denkbar ist dieses Szenario, wenn der Bewohner mehrere Monate oder ein Jahr im Ausland verbringt, beispielsweise aus beruflichen Gründen.
Wird die Wohnung vollständig abgegeben, besteht gerade in den Ballungszentren bei der Rückkehr die große Herausforderung, eine neue Bleibe zu finden. Wird das Objekt wiederum gehalten, gehen in der Zeit der Abwesenheit wichtige monetäre Mittel verloren, die anders eingesetzt werden könnten. Das Untervermieten löst beide Herausforderungen und ist somit ein guter Kompromiss.
Ebenfalls denkbar ist das Untervermieten, wenn man eine neue Partnerschaft eingegangen ist und das Zusammenziehen angedacht ist. Besteht hier Unsicherheit, ob der Schritt dauerhaft funktioniert, bietet das Modell die Gelegenheit, in die alte Wohnung zurückzukehren, falls die neue Lebens- und Wohngemeinschaft scheitert.
Rechtliche Faktoren – Die Grundlage
Noch bevor eine Untervermietung umgesetzt werden kann, sollte sich der Mieter umfassend mit den rechtlichen Aspekten rund um das Modell beschäftigen.
Kommunikation mit dem Eigentümer
Dabei ist zunächst eine Kommunikation mit dem Eigentümer bzw. Vermieter des Objektes unerlässlich. Denn ohne eine schriftliche Zustimmung dieser Person ist das Untervermieten der Wohnung nicht erlaubt.
Geregelt sind die Einzelheiten sowie die Rechte, die der Vermieter hierbei hat, in Paragraph 553 des BGB. Grundsätzlich kann der Eigentümer die Anfrage ablehnen oder aber die Miete erhöhen, um selbst von der Veränderung zu profitieren. Darüber hinaus ist er berechtigt, zu erfahren, wer der Untermieter werden soll.
Grenzen des Konzeptes und Haftung
Bei alledem gibt es einige Einschränkungen hinsichtlich des Modells. Grundsätzlich ist das vollständige Weitervermieten – einhergehend mit einem vollendeten Auszug des Hauptmieters – nicht gestattet. Dementsprechend müssen Interessierte zumindest einen Teil ihres Hab und Gutes in der Wohnung belassen. Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung, dass das Apartment den Lebensmittelpunkt bzw. den Hauptwohnsitz darstellt.
Zudem gibt es immer wieder juristische Entscheidungen zum Thema, die eine einschränkende Veränderung bedeuten können. Ein Gerichtsurteil 2023 hatte zunächst festgestellt, dass die Untervermietung von Einzimmerwohnungen nicht gestattet ist. Später widersprach der Bundesgerichtshof und erteilte die Erlaubnis.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Haftung. Diesbezüglich gilt, dass der Hauptmieter gegenüber dem Eigentümer für Schäden die Verantwortung trägt, die vom Untermieter verursacht wurden. Er selbst muss sich dann gegebenenfalls seine Ausgaben von der Person, der er einen Teil der Wohnung überlassen hat, zurückholen. Auch deshalb ist es unabdingbar, bei der Suche nach einem Untermieter genau zu überlegen, welcher Kandidat am besten passt.
Praktische Aspekte – Die Umsetzung
Wer seine Wohnung untervermieten möchte, muss sich in einem nächsten Schritt mit praktischen Aspekten beschäftigen. Dazu gehören die Suche nach einem geeigneten Untermieter sowie die Fragestellung, was mit dem eigenen Inventar passiert.
Einen geeigneten Untermieter finden
Um einen Untermieter zu finden, kann der Hauptmieter ein entsprechendes Angebot inserieren. Gerade in Großstädten mit Wohnungsmangel stehen die Chancen sicherlich nicht schlecht, einige Bewerber zu finden.
Um sicherzugehen, einen verlässlichen und vertrauenswürdigen Kandidaten auszusuchen, sollte der Bewohner ähnlich vorgehen wie ein Hauptvermieter:
- So ist es sinnvoll, sich einen gültigen Pass, Gehaltsnachweise der letzten Monate sowie eine Schufa-Auskunft zeigen zu lassen.
- Ebenfalls aufschlussreich ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
- Mithilfe dieser Unterlagen entsteht ein Eindruck anhand der Fakten. Nicht selten stellen sich Interessenten heutzutage mit einer Bewerbungsmappe vor, in der bereits viele dieser Dokumente enthalten sind.
Außerdem sollte der persönliche Eindruck in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Hierfür sollte der Bewohner darauf achten, ob der Kandidat gepflegt auftritt sowie respektvoll und aufgeschlossen kommuniziert. Darüber hinaus sind Werte wie die Sympathie und die Frage, wie authentisch die Aussagen und das Verhalten des Gegenübers wirken, äußerst bedeutsam.
Umgang mit dem Inventar
Des Weiteren muss der Bewohner klären, wo er sein Inventar unterbringt – vor allem, wenn er in die Wohnung zurückkehren möchte und nur übergangsweise abwesend ist. Wer umzieht und die alte Wohnung nur als eine Art Sicherheit behält, wird einen Großteil der Möbel ohnehin mitnehmen.
Ist das nicht der Fall, muss eine Alternative gefunden werden. Beispielsweise gibt es die Möglichkeit in Krefeld einen Lagerraum zu mieten. Das Mieten von Lagerräumen bei professionellen Anbietern bringt einige Besonderheiten und Vorteile mit sich. Dazu zählen allen voran ein codierter Zutritt sowie die Möglichkeit, den Lagerraum bereits ab einer Woche Lagerzeit anzumieten. Darüber hinaus wird ein Transportmittel gestellt, Kosten wie eine Kaution oder Admingebühr entfallen.
Bürokratie
Schlussendlich muss sich der Mieter um einige bürokratische Angelegenheiten kümmern. Hierzu zählt das Ausstellen und Abschließen eines Untermietvertrages. Dieser ist einem mit einem üblichen Mietvertrag zu vergleichen. Enthalten sind hier die Namen aller Vertragsparteien, die Anzahl der Personen, die die Wohnung in Untermiete beziehen, Mietzahlungen und Nebenkosten sowie die Kaution.
Wichtig: Neben dem Start des Mietverhältnisses sollte, sofern bereits absehbar und geplant, auch das Ende festgehalten werden.
In manchen Fällen gehört es außerdem zu den Pflichten, sich darum zu kümmern, dass der Untermieter sich ummeldet. Des Weiteren muss der Hauptmieter eine eigene Betriebskostenabrechnung ausstellen, wenn er möchte, dass der Untermieter diese Ausgaben anteilig mitträgt.
Vor- und Nachteile
Das Untervermieten hat insgesamt einige Vor- und Nachteile. Zu den Vorteilen gehören, wie bereits angeklungen, monetäre Aspekte sowie ein hohes Maß an Flexibilität des Hauptmieters. Hinzu kommt die Gelegenheit, nach einem Auszug eines anderen Menschen einen angenehmen und zugewandten Mitbewohner zu finden. Der Untermieter wiederum profitiert davon, in Ballungsräumen leichter eine Wohnung finden zu können und hat je nach den individuellen Verhältnissen womöglich finanzielle Vorteile.
Andererseits geht das Untervermieten mit einigem Aufwand und einiger Verantwortung einher:
- Das beginnt bereits damit, einen Mietvertrag aufzusetzen, der juristisch tragfähig ist und keine Schlupflöcher enthält, die später zum Problem werden könnten. Um das zu realisieren kann es sein, dass Kosten für einen Anwalt entstehen.
- Gleichzeitig können Probleme auf den Hauptmieter zukommen, wenn der Untermieter einen Schaden in der Wohnung verursacht und sich als unzuverlässig herausstellt. Meist bedeutet das einen Geldverlust, der teils schwer zu kompensieren ist.
Trotz dieser potenziellen Herausforderungen bringt es in einigen Situationen einen spürbaren Mehrwert mit sich, die Wohnung unterzuvermieten. Wichtig ist, dabei gewissenhaft vorzugehen und umfassend informiert zu sein, bevor das Projekt gestartet wird.