Die Überprüfung der Personalien ergab, dass er mit gleich drei Haftbefehlen der Staatsanwaltschaften Duisburg und Krefeld wegen Erschleichen von Leistungen, Sachbeschädigung und besonders schweren Fall des Diebstahls gesucht wurde.
Da der Mann die fälligen Geldstrafen von insgesamt 1845 Euro nicht zahlen konnte, muss er nun für 140 Tage ins Gefängnis.