Werkes: „Das bedeutet konkret, dass ab die Briefwahlunterlagen beantragt werden – und natürlich gewählt werden kann.“ Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann schriftlich oder mündlich erfolgen, eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen können übrigens auch online beantragen werden. Entweder per E-Mail an wahlen@stadt-willich.de (dabei unbedingt Namen, Vornamen, Anschrift und das Geburtsdatum angeben) oder über den folgenden Link: https://www.stadt-willich.de/de/rathaus/briefwahl/.
Werkes: „Da die Wahlbenachrichtigungen erst in der 35. Kalenderwoche per Post zugestellt werden, muss aktuell bei einer Briefwahl im Wahlamt vor Ort der Personalausweis oder der Reisepass mitgebracht werden.“
Apropos: Ist die Wahlbenachrichtigung dann gekommen, kann für die Beantragung der Briefwahlunterlagen dann auch der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Antrag oder der QR-Code genutzt werden, über den man dann direkt in den bereits vorausgefüllten Online-Briefwahl-Antrag gelangt. Foto: Stadt