Ein paar Rahmendaten:
• Die Antragsfrist läuft ab sofort und bis zum 31. Dezember
• Anträge können postalisch an die Stadt Willich (GB I/2 - z. Hd. Nicole Götz, Albert-Oetker-Straße 98, 47877 Willich) oder per Mail (coronahilfe@stadt-willich.de) gestellt werden
• im Antrag muss die Art der Existenzgefährdung beschrieben und der sich daraus ergebende Liquiditätsbedarf benannt werden
• Adresse, Bankverbindung und Kontaktmöglichkeit angeben
Die Auszahlung der Hilfe (maximal 1.000 Euro) erfolgt nach Antragstellung, und der tatsächlich entstandene Engpass ist bis spätestens Ende Januar nächsten Jahres nachzuweisen. „Zuviel oder zu Unrecht gezahlte Hilfen sind vom Empfänger zurückzuerstatten“, so Götz.
Weitere Infos unter https://www.stadt-willich.de/de/willichundich/corona-soforthilfen/ und im passenden pdf als download am Ende der Seite.