Einzelhandel Fördermittel für die Innenstadt

Viersen · Mithilfe von Mitteln aus dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes NRW soll die Innenstadt von Alt-Viersen attraktiver werden.

Der neu gegründete Verfügungsfondsbeirat (v.l.): Mareike Backhausen und Susanne Laurenz vom Citymanagement der Stadt, Markus Ottersbach (Handelsverband NRW), Denise Tiffany Wassenberg (Geschäft Goldstück) und Gabriele Schmitt (Fritz Schmitz Damenmode).

Foto: Stadt Viersen

Drei Bausteine aus dem Programm hat die Stadt Viersen erfolgreich beantragt: die vergünstigte Anmietung von Ladenlokalen („Verfügungsfonds Anmietung“), das Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien sowie das Leerstands- und Ansiedlungsmanagement (LeAn).

Zur Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien laufen die Vorbereitungen. Mit den Möglichkeiten des Leerstands- und Ansiedlungsmanagements befasst sich der erste Viersener Immobiliendialog. Die Mittel aus dem Verfügungsfonds können ab sofort beantragt werden. Über die Anträge entscheidet der neu gegründete Verfügungsfondsbeirat. Er besteht aus Repräsentierenden der Stadt Viersen, des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen und des Viersener Einzelhandels.

Der Verfügungsfonds ermöglicht die Anmietung leer stehender Ladenlokale in der Innenstadt zu vergünstigten Konditionen. Dabei tritt die Stadt als „Zwischenmieterin“ auf und vermietet die geförderten Gewerbeflächen zu einem deutlich reduzierten Mietpreis weiter an Antragstellende mit erfolgversprechenden neuen Nutzungskonzepten. Die maximal förderfähige Mietfläche beträgt 300 Quadratmeter. Fördermittel können auch für größere Flächen beantragt werden. In diesem Fall wird nur die maximale Förderfläche von 300 Quadratmetern anteilig gefördert. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von zwei Jahren befristet.

Die für den Zeitraum von zwei Jahren deutlich reduzierte Miete soll einen Anreiz für Neugründungen schaffen und helfen, Leerstände zu reduzieren.

Bei Ansiedlung innovativer Einzelnutzungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Ausgaben für den Umbau oder die Herrichtung des betreffenden Ladenlokals zur Anpassung an die neue Nutzung geltend zu machen. Die nachzuweisenden Umbaukosten müssen dabei mindestens 5.000 Euro betragen. Die Gesamtkosten für den Umbau dürfen den Betrag von 15.000 Euro pro Ladenlokal nicht überschreiten.

Anträge zum Verfügungsfonds werden in Kürze auf der städtischen Webseite www.viersen.de bereitgestellt. Bis dahin erhalten Interessierte die Antragsformulare beim Citymanagement der Stadt Viersen. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse citymanagement@viersen.de zu richten oder an die Nummer 02162/ 101-690.