Tödlicher Badeunfall in Nettebad Verünglückter war Nichtschwimmer

Nettetal · Bei dem am 2. Juli im im Nettetaler Schwimmbad Nettebad" ertrunkenen Badegast konnten im Rahmen der Obduktion keine Hinweise auf äußerliche Gewalteinwirkungen (darin eingeschlossen sind auch Sturzverletzungen etc.) festgestellt werden.

Nach bisherigem Ermittlungsstand wird von einem Badeunfall ausgegangen, bei dem der Verstorbene als Nichtschwimmer, nach einem Sprung ins Schwimmbecken, ertrunken ist. Die Ermittlungen im Todesermittlungsverfahren dauern an.