Stadt schreibt jetztCoronatests vor

Mönchengladbach · Die Stadt Mönchengladbach schreibt jetzt Corona-Tests vor Aufnahme in Pflegeeinrichtungen vor. Eine aktuelle Allgemeinverfügung gibt auch Regelungen bei Wechsel von Krankenhaus in Einrichtungen vor.

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung von Corona, hat die Stadt die Testung pflegebedürftiger Menschen zur sicheren Aufnahme in Pflegeeinrichtungen sowie bei ambulanter Versorgung geregelt.

Foto: Fernando Zhiminaicela, pixabay

. In einer aktuellen Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Corona, hat die Stadt die Testung pflegebedürftiger Menschen zur sicheren Aufnahme in Pflegeeinrichtungen sowie bei ambulanter Versorgung geregelt. Die Allgemeinverfügung schreibt unter anderem vor, dass bei Neu- und Wiederaufnahmen in Pflegeeinrichtungen (vollstationäre Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen), die aus einem Krankenhaus erfolgen, die Krankenhäuser für die Bewohner eine Testung nach den jeweiligen aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu gewährleisten haben. Dies gilt auch für Patienten, die in die Häuslichkeit entlassen werden und dort durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden.

Bei Neuaufnahmen in Pflegeeinrichtungen, die nicht aus dem Krankenhaus erfolgen, ist eine Testung durch einen Haus- oder Facharzt vorzunehmen. Ebenso sieht die Allgemeinverfügung vor, dass Personen, die neu in eine vollstationäre Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden oder nach mindestens 24-stündigem Krankenhausaufenthalt in die Einrichtung zurückkehren, für die Dauer von 14 Tagen innerhalb der Einrichtung von den übrigen Bewohnerinnen und Bewohnern getrennt untergebracht in Einzelzimmerquarantäne oder falls vorhanden, in einem separaten Quarantänebereich betreut werden müssen. Allerdings ist ein zweiter Test frühestens am fünften Tag nach Aufnahme durch den Haus- oder Facharzt angeordnet. Liegt hier ein negatives Ergebnis vor, dürfen die Bewohner die Quarantäne vorzeitig beendet.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.notfallmg.de nachzulesen.