Die Amtszeit der Schöffen für das Landgericht Mönchengladbach und die beiden Mönchengladbacher Amtsgerichte endet am 31. Dezember 2018. Für die dann folgende fünfjährige Wahlperiode werden rund 50 Bürger gesucht, die sich für das Amt des Jugendschöffen interessieren.
Gesucht werden Bewerber, die in Mönchengladbach wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Wer den Bewerbungsbogen ausfüllt, kann ihn direkt an die Stadtverwaltung Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Aachener Straße 2, 41050 Mönchengladbach oder per Mail an Jugendschoeffenwahl@moenchengladbach.de senden.