Gefahr aus dem Netz Sehen und gesehen werden
Mönchengladbach · Ganz Deutschland chattet. Und erst in der vergangenen Woche ist die Öffentlichkeit damit geschockt worden, dass harmlose Kinderfotos – arglos auf Social Media Plattformen gepostet – auf Kinderporno-Seiten im Darknet aufgetaucht sind. Die Polizei warnt eindringlich davor, bei Videochats unabsichtlich Privates preis zu geben.
. Online Yoga. Menschen aus ganz Deutschland können teilnehmen. Es wird zur Einführung geplaudert, preisgegeben, wo man wohnt, der Name ist eingeblendet. Im Hintergrund sieht man Bücherregale, teure Möbel, wertvolle Flachbildschirm-Fernseher, Fenster, hinter denen neue Autos auf Einfahrten stehen... Unbewusst wird die persönliche Wohnsituation mit allen Teilnehmenden geteilt. Aufschlussreiche Informationen für Einbrecher aber auch oft lohnendes Bildmaterial für Cyberkriminelle. „Vielleicht sieht man im Hintergrund den Hund, die Kinder, den Partner, von denen man bestimmt nicht möchte, dass sie mitgeschnitten werden“, sagt Sozialpädagogin Michelle Tax, Abteilung Kriminalprävention und Opferschutz bei der Mönchengladbacher Polizei. „Vielleicht sind Kinder sogar unbekleidet, weil sie gerade gebadet haben, oder in Pampers...“ Die Risiken seien vielfältig. Auch eine defekte Balkontür im Hintergrund sei eine Information für Kriminelle. Es sei also geraten, genau zu prüfen, was als Hintergrund zu sehen ist. Wer ganz sicher gehen will, installiert einen künstlichen Zoom-Hintergrund.
Kinder und Jugendliche im Distanzunterricht, aber auch Erwachsene im Homeoffice nutzen seit Corona oft Rechner, Laptops, Tablets und Handys in einer Art und Weise, die sie vielleicht vorher nicht kannten, legen sich neue Mailadressen zu, laden unbekannte Software, bewegen sich auf unterschiedlichen Webseiten und setzen sich der Gefahr aus, Malware (Virensoftware) zu laden.
Es sei wichtig, dass sich die Chateinlader an bestimmte Sicherheitsmaßnahmen halten. Dazu gehöre, dass Teilnehmer über einen virtuellen Warteraum oder „Lobby“ manuell eingelassen werden und dass der Erstellende nach Beendigung der Konferenz nicht einfach verschwindet, sondern die Konferenz beendet, um zu verhindern, dass ungebetene Gäste die Konferenz stören (Zoombombing) oder zum Beispiel Schüler nicht unbeaufsichtigt weiter chatten. „Der Ersteller des Chats sollte auch unbedingt jedes Mal darauf hinweisen, dass Mitschnitte und Screenshots verboten sind“, so Michelle Tax.
In einer Pressemitteilung der Polizei NRW wird darauf hingewiesen, dass zum Beispiel für Schüler die Gefahr des Cybermobbings nicht mit dem Schulschluss endet. „Der Einblick in das persönliche Umfeld, der ansonsten selten geährt wird, zeigt intime Details wie Fotografien und die Wohnungseinrichtung. Im Livestream getätigte Aussagen oder körperliche Übungen im Online-Sport können Anlass zum Mobbing geben“, heißt es dort.