Auf diesen Straßen und Plätzen in Mönchengladbach kein Feuerwerk Öffentliche Pyrotechnik an Silvester untersagt

Mönchengladbach · Öffentlich veranstaltete Feuerwerke in der Silvesternacht hat das Land NRW untersagt. Wo genau, dazu gibt es jetzt Festlegungen von Seiten der Stadtverwaltung Mönchengladbach.

Für viele wird es an diesem Silvester wohl bei einer Wunderkerze auf dem Balkon bleiben. Feuerwerk ist überall da untersagt, wo sich größere Menschenansammlungen bilden könnten.

Foto: pixabay

In der Coronaschutzverordnung hat das Land NRW geregelt, dass öffentlich veranstaltete Feuerwerke zum Jahreswechsel 2021/2022 untersagt sind. Zusätzlich wird die Stadt Mönchengladbach die Verwendung von Pyrotechnik zu Feuerwerkszwecken auf den Plätzen und Straßen untersagen, auf denen mit der Bildung größerer Menschenansammlungen zu rechnen ist. Bereits im letzten Jahr wurden in Absprache mit den Bezirksverwaltungen der vier Stadtbezirke und den Sicherheitsbehörden diese Bereiche festgelegt. Die Beschilderung der Bereiche wird in Kürze vorgenommen.

Jede Verwendung von Pyrotechnik für Feuerwerkszwecke wird auf den folgenden Plätzen und Straßen an Silvester und Neujahr untersagt:

Mönchengladbach-Innenstadt

Abteiberg, Abteistraße, Alter Markt, Am Minto, An der Stadtmauer, Anna-Schiller-Stiege, Edmund-Erlemann-Platz, Fliescherberg, Gasthausstraße (zwischen Waldhausener Straße und Anna-Schiller-Stiege), Hans-Jonas-Park, Hindenburgstraße (zwischen Alter Markt und Sonnenhausplatz), Johann-Peter-Boelling-Platz, Kapuzinerplatz, Kapuzinerstraße, Kirchplatz, Krichelstraße, Ludwigstraße, Marktstiege, Münsterplatz, Münsterstraße, Neustraße, Porttalstieg, Probst-Kauff-Stiege, Rathausplatz, Rathausstraße, Sandradstraße (zwischen Alter Markt und Aachener Straße), Sonnenhausplatz, Spatzenberg, Turmstiege, Waldhausener Straße (zwischen Alter Markt und Aachener Straße)

Rheydt-Innenstadt

Am Neumarkt, Bahnhofstraße (zwischen Odenkirchener Straße und Moses-Stern-Straße), Brucknerallee (zwischen Marktplatz und Mühlenstraße), Friedrich-Ebert-Straße (zwischen Marienplatz und Mühlenstraße), Harmonieplatz, Harmoniestraße, Hauptstraße (zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Limitenstraße), Langensgasse, Marienplatz, Markt, Marktplatz Rheydt, Marktstraße, Odenkirchener Straße (zwischen Marienplatz und Moses-Stern-Straße), Paulstraße, Stresemannstraße

Rheindahlen

Am Mühlentor, Beecker Straße (zwischen St.-Helena-Platz und Hilderather Straße), Helenastraße, Kleine Driesch, Mühlentorplatz, Mühlenwallstraße, Peter-Beier-Platz, St.-Helena-Platz, Vollmüllerstraße

Odenkirchen

Burgfreiheit (zwischen Hoemenstraße und Burgmühle), Martin-Luther-Platz, Pastorsgasse, Pater-Bonnier-Park, Von-Werth-Straße, Wilhelm-Niessen-Straße, Wingertsplatz, Zur Burgmühle (zwischen Burgfreiheit und Niers)

Wickrath

Beckrather Straße (von Hausnummer 1 bis 19), Kirchstraße (zwischen Klosterstraße und Beckrather Straße), Klosterstraße (von Beckrather Straße bis Hausnummer 15), Schaumburggasse, Wickrather Markt

Grundsätzlich weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen grundsätzlich verboten ist.

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