Die entsprechende Dringlichkeitsentscheidung hat der Rat jetzt einstimmig bestätigt.
Gleiches gilt auch für die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung im Offenen Ganztag (OGS), in der Verlässlichen Grundschule von 8 bis 13 Uhr (VGS) sowie für die Betreuungsangebote neben dem Unterricht in der Primarstufe I und II. Da die weitere Entwicklung zum Einzugstermin am 8. Juni noch unklar war, wurde zunächst kein Beitrag für Juni erhoben. Deshalb wird jetzt der halbierte Beitrag für Juni und Juli zusammen abgebucht. Den Beitragsverlust teilen sich das Land NRW und die Stadt je zur Hälfte. Auch diesem Vorgehen stimmte der Stadtrat jetzt einstimmig zu.