Die Fahrausweisprüfer der SWK werden in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Krefeld die Einhaltung der 3GRegelung stichprobenartig kontrollieren - ähnlich wie seinerzeit zur Einführung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Bei Verstoß gegen die 3G-Vorgabe drohen Bußgelder, die mit der neuen
Verordnung deutlich erhöht werden. Die Mitarbeitenden des kommunalen Ordnungsdienstes sind ermächtigt, diese zu erheben. Auch im SWK&GSAK ServiceCenter am Ostwall wird mit Inkrafttreten der neuen Verordnung neben der bereits bestehenden Maskenpflicht künftig die 3G-Regelung greifen. Das heißt, Zugang erhalten nur Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test. Der entsprechende Nachweis wird zusammen mit einem Ausweisdokument am Eingang kontrolliert.