Dies gilt auch für die seit Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasste Maskenpflicht in den definierten Parks und Grünanlagen. Hier hatte sich die Stadt Krefeld nach erneuter Beratung dazu entschlossen, dass Jogger, Radfahrer und andere Individualsportler in Parks und Grünanlagen keine Maske mehr tragen müssen. An der Maskenpflicht für alle übrigen Passanten in den festgelegten Parks wurde weiter festgehalten. Sie gilt nun ebenfalls bis zum 14. Mai.
Die Maskenpflichtzonen in Krefeld sind auf einer Karte im Internet dargestellt. Die entsprechenden Informationen und diese Karte sind zu finden unter https://www.krefeld.de/de/presse/regelungen-rechtliches/. Die Allgemeinverfügungen werden im Amtsblatt Nummer 16b am 26. April bekanntgemacht (www.krefeld.de/amtsblatt)