Hinsichtlich des Vorwurfes bezüglich des Verhaltens einer Polizeibeamtin während der Festnahme prüft die Staatsanwaltschaft Krefeld, ob ein Anfangsverdacht einer Straftat - namentlich einer Körperverletzung im Amt - vorliegt. Die Polizei Gelsenkirchen hat aus Neutralitätsgründen die polizeilichen Ermittlungen übernommen.
Die Polizei Krefeld prüft den Sachverhalt unter beamtenrechtlichen Aspekten. Bislang gibt es keine personellen Maßnahmen in diesem Zusammenhang