Sorge wegen Schweinepest

Kreis Viersen · Bei der Afrikanischen Schweinepest ist nach Auskunft des Kreisveterinäramtes "Gefahr im Verzug".

Foto: Deutscher Jagdverband

Wer seine Bestände noch nicht hat registrieren lassen, sollte sich umgehend bei der Behörde am Rathausmarkt 3 in Viersen melden: Telefon 02162-39— 1311 oder —1312; E-Mail veterinaeramt@ kreis-viersen. de. Melden müssen sich auch Halter von Kleinstbeständen wie Minipighalter oder sonstige Hobbyhalter.

Gemäß Viehverkehrsverordnung besteht eine gesetzliche Verpflichtung aller Schweinehalter, einen Schweinebestand bei der zuständigen Behörde oder bei einer von ihr beauftragten Stelle (Tierseuchenkasse NRW) anzuzeigen. Ebenso ist eine dauerhafte Kennzeichnung aller gehaltenen Schweine sowie das Führen eines Bestandsregisters (Anzahl der Tiere, Zu- und Abgänge, bisheriger Tierhalter, Datum) vorgeschrieben.

Anfang 2014 wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen und Litauen in Wildschweinen nachgewiesen und hat damit die Grenze der Europäischen Union überschritten. In Lettland wurde das Virus im Juni ebenfalls entdeckt. Nach den ersten Ausbrüchen erfolgten weitere Nachweise in Hausschweinebeständen und bei Wildschweinen. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, Zeckenstiche oder verseuchte Fleischwaren übertragen. Der Erreger gelangt über Maul oder Nase in den Blutkreislauf. Eine Einschleppung dieser hoch ansteckenden und für Haus- und Wildschweine tödlich verlaufenden Krankheit nach Nordrhein-Westfalen soll verhindert werden. Das Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass die Verfütterung von Speiseabfällen und sonstigen Lebensmitteln — insbesondere solche tierischen Ursprungs — an Schweine verboten ist. Speiseabfälle könnten Träger von Krankheitserregern sein. Auf eine Abschirmung der gehaltenen Schweine vor Wildschweinen sei zu achten. Beispielsweise könne durch eine doppelte Einfriedung der Kontakt zu Wildschweinen ausgeschlossen werden.